Elektronische Zustellung der Behörden ab 1. Januar 2020

Am 1 Januar 2020 tritt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden in Kraft (E-Government-Gesetz). Österreich möchte damit einen weiteren Schritt in Richtung digitaler Kommunikation machen. Einerseits müssen alle Bundesbehörden den Versand mittels elektronischer Zustellung ermöglichen, andererseits sind alle Unternehmen ab 1. Januar 2020 zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet.

Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich kleine Unternehmen, die wegen Unterschreiten der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet sind. Aber auch diese Kleinunternehmen können an der elektronischen Zustellung teilnehmen. Achtung: auch Vereine werden in diesem Zusammenhang als Unternehmen betrachtet.

Zentrales Postfach für behördliche Schriftstücke

Die E-Zustellung ist ein zentrales Postfach für elektronische Dokumente. Über dieses Postfach können Schriftstücke von Behörden (Strafregisterauszug, Meldebestätigung, usw.) und Unternehmen (Kaufverträge, Polizzen, usw.) sicher empfangen werden. Wenn ein elektronisches Dokument einlangt, erfolgt eine Verständigung per E-Mail (E-Mail-Adresse hinterlegen!) oder SMS. Anschließend kann das Dokument heruntergeladen, angesehen, weitergeleitet, ausgedruckt oder archiviert werden.

Registrierung über das Unternehmensserviceportal

Das Registrieren erfolgt über das Unternehmensserviceportal USP des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Dazu ist entweder eine aktivierte Handy-Signatur oder eine aktivierte E-Card (Bürgerkarte) erforderlich. Wer bis dato noch keine Handy-Signatur beziehungsweise Bürgerkarte aktiviert hat, muss dies also spätestens jetzt tun.

Für Unternehmen, die nicht befugt sind, sich einzeln vertreten zu lassen (wie zum Beispiel konzessionierte Wertpapierfirmen), muss der USP-Administrator des Unternehmens einen Postbevollmächtigten in der Rollen- und Rechteverwaltung des USP definieren, damit dieser Zugang zum Anzeigemodul im USP erhält.


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