Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt

Geldwäsche-Prävention rückt weiter in den Fokus!

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind keine Kavaliersdelikte. Das Einschleusen von Vermögenswerten aus illegalen Quellen in den legalen Wirtschaftskreislauf – die Geldwäsche – sowie das Unterstützen von terroristischen Aktivitäten jeder Art – die Terrorismusfinanzierung – können Wirtschaft und Gesellschaft großen Schaden zufügen.

Ziel der Geldwäsche-Prävention ist es, zu verhindern, dass durch Straftaten erlangte und damit „inkriminierte“ Vermögenswerte (also nicht nur Geld!) in den regulären Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden. Es macht keinen Unterschied, ob die inkriminierten Vermögenswerte durch die Straftat erlangt wurden („Beute“), oder für das Begehen („Lohn“).

Für die Strafbarkeit der Geldwäscherei ist es unerheblich, ob sie durch dieselben Täter begangen wird wie die Vortat (Eigengeldwäsche), oder ob die Geldwäscherei durch Dritte erfolgt. Dritte, wie zum Beispiel Wertpapierunternehmen oder bestimmte Gewerbetreibende, machen sich strafbar, wenn sie geldwäschetaugliche Vermögenswerte verbergen oder ihre Herkunft verschleiern.

Dritte machen sich bereits strafbar, wenn sie derartige Vermögenswerte wissentlich an sich bringen (z.B. in Form von Provisionen oder Beratungshonoraren) oder verwahren.


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Typische Irrtümer bezüglich Geldwäsche

  • Wir kennen unsere Kunden seit vielen Jahren – Geldwäsche würde in unseren Prozessen sofort auffallen.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen sind wir in unserer Geschäftstätigkeit weit weg von der internationalen Geldwäsche.
  • Uns betreffen die Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche nicht, da die Bank, der Notar, der Treuhänder, usw. für eine Prüfung zuständig ist.
  • Geldwäscher sind ausschließlich auf schnelle und anonyme Geschäfte aus.
  • Straffällige Personen wie z. B. Geldwäscher würden uns sofort ins Auge springen und zählen nicht zu unserem Kundenkreis.
  • Wir sind ein seriöses Unternehmen – unsere Kunden auch. Geldwäscher zählen nicht zu unserer Klientel.

Jedes kleine und große Unternehmen kann zur Geldwäsche missbraucht werden!


Haben Sie als Verpflichteter gemäß FM-GwG oder GewO eine unternehmensinterne Risikobewertung durchgeführt und dokumentiert?

Haben Sie risikoorientierte Maßnahmen in Ihre alltägliche Geschäftspraxis implementiert?

Befolgen Sie und Ihre Mitarbeiter sämtliche Sorgfaltspflichten?

Gerne unterstützte ich Sie beim Umsetzen von berufsgruppen-spezifischen Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und stehe Ihnen auch für Schulungen zur Verfügung!

Kontaktieren Sie mich noch heute!


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