MiFID II: Umsatz-Killer oder Umsatz-Turbo?

Je näher die Anwendung von MiFID II rückt, desto intensiver beschäftigen sich Finanzdienstleister mit dem Umsetzen in die Praxis. Und desto lauter werden die Klagen über die teils überbordenden Pflichten. Ja, einfacher wird der Vertrieb von Finanzdienstleistungen nicht, dennoch stecken in den vielen Vorschriften auch Ansätze, die Ihren Umsatz beflügeln können.

Oft wird MiFID II, die 2. EU-Finanzmarkt-Richtlinie, als reines Bürokratie-Monster betrachtet. Doch die zahlreichen, ab 3. Januar 2018 geltenden Vorschriften, eröffnen auch umsatzwirksame Chancen. Um diese zu erkennen, ist allerdings ein alternativer Blick auf das Regelwerk erforderlich.

Angemessenheits- und Eignungstest

Unter MiFID II werden Sie Ihre potentiellen Kunden noch detaillierter nach ihren Erfahrungen, Kenntnissen, Einkommensquellen und vorhandenen Veranlagungen fragen müssen. Gute Berater nutzen diesen Teil des Beratungsgespräches schon jetzt, um möglichst viel von ihrem Gegenüber zu erfahren. Neben der reinen Pflicht stecken in diesen Informationen immer wieder auch Ansätze für Zusatzgeschäft. Nicht nur im Wertpapierbereich.

Angebot einer zusätzlichen Dienstleistung

Bekanntlich dürfen Sie unter MiFID II Provisionen nur noch dann annehmen und behalten, wenn Sie dem Kunden dafür das Angebot einer Dienstleistung machen, das einen klaren Mehrwert für ihn darstellt. Überlegen Sie sich gut welches „Goodie“ Sie Ihrem Kunden offerieren!

Erstens, weil diese Dienstleistung nicht nur ein Feigenblatt sein darf, dass von keinem Kunden tatsächlich in Anspruch genommen wird. Damit ziehen Sie sich den Unmut der Aufsichtsbehörde zu. Zweitens, weil eine gezielt durchdachte Extra-Dienstleistung Ihren Kunden nicht nur an Sie binden wird (Stichwort Bestandssicherheit), sondern wiederum Chancen auf Zusatzgeschäft eröffnet.

Bankenunabhängige Beratung

Selbst wenn Sie sich im Sinne von MiFID II als nicht-unabhängig deklarieren, sind Sie als gewerblicher Vermögensberater weiterhin bankenunabhängig. Zumindest weitaus bankenunabhängiger als Beraterinnen und Berater in Bankfilialen. Dieses Abgrenzen von den klassischen Universal-Banken kann jetzt noch viel mehr ein Wettbewerbsvorteil für Sie sein.

Diese und weitere Details, die für Ihren Umsatz förderlich sein können, stecken in MiFID II. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, dann …

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