MiFID II: Der Teufel steckt im Detail (1)

Dass die Anwendung von MiFID II unmittelbar bevorsteht, muss ich Ihnen nicht extra sagen. Bis zum 3. Januar 2018 sind es nur mehr drei Monate. Die Zeit für das Umsetzen in die Praxis wird also immer knapper. Und dabei zeigen sich die Details von MiFID II …

Anonyme, interne Meldemöglichkeit

MiFID II verlangt das Einrichten einer Meldemöglichkeit, über die Mitarbeiter interne Verstöße anonym an die Geschäftsleitung melden können. Wie stellen Sie sicher, dass solche Meldungen anonym bleiben? Wie gewährleisten Sie, dass auch regional verteilte Mitarbeiter dies tun können?

Berichtspflichten in der Portfolioverwaltung

MiFID II schreibt grundsätzlich ein quartalsweises Berichtswesen vor. Es sei denn der Kunde verfügt über einen Online-Zugang zu seinem Depot und der Portfolioverwalter kann nachweisen, dass der Kunde seine Portfolioberichte auch tatsächlich einmal im Quartal abgerufen hat. Wie führen Sie den Beweis, dass der Kunden seinen Quartalsbericht abgerufen hat?

Kosten-Nutzen-Analyse bei Umschichtungen

MiFID II verlangt in der Anlageberatung wie auch in der Portfolioverwaltung, dass bei Umschichtungen eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt wird, deren Ergebnis sein muss, dass die Vorteile der Umschichtung deren Kosten übersteigen. Dabei haben Sie auch die vorhandenen Investitionen des Kunden zu berücksichtigen. Haben Sie dafür einen entsprechenden Prozess aufgesetzt?

Information über Kosten und Gebühren

MiFID II besteht auf dem detaillierten Offenlegen aller Kosten und Gebühren, die der Kunde zu tragen hat. Und zwar ex-ante wie auch ex-post. Und sieht ein aggregieren dieser Kosten vor. Wie sieht Ihre Veranschaulichung der Kosten und Gebühren aus?

Diese und noch viel mehr Details zeigen sich beim Umsetzen von MiFID II in die Praxis. Wenn Sie Fragen dazu haben …

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