FMA veröffentlicht Aufsichts- und Prüfschwerpunkte für 2019

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In ihren Fakten, Trends und Strategien gibt die Finanzmarktaufsicht unter anderem die Aufsichts- und Prüfschwerpunkte für das kommende Jahr 2019 bekannt. IT-Sicherheit, Governance sowie Markttransparenz und Informationspflichten stehen bezüglilch Wertpapierunternehmen im Fokus .

Schwerpunkt: IT-Sicherheit und Cybersecurity

Das Ziel der FMA ist es, die Digitalisierung am Finanzmarkt zu begleiten und den digitalen Wandel zu unterstützen. Im Fokus stehen die praktische Umsetzung sowie das Überprüfen der IT-Risiken und der IT-Sicherheit in Bezug auf die Anforderungen, die sich aus den FMA-Leitfäden zur IT-Sicherheit ergeben.

Schwerpunkt: Governance im Unternehmen

Sind Sie fit für MiFID II?In einem sich ändernden Risikoumfeld soll die Widerstandsfähigkeit der Unternehmen weiter verbessert werden. Von einer guten Governance erwartet sich die FMA unter anderem, dass Entscheidungen und Abläufe nicht durch Interessenkonflikte behindert oder gestört werden, und dass Schlüsselbereiche wie Compliance, Geldwäsche-Prävention, Risikomanagement und Interne Revision mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden.

Hinsichtlich der persönlichen und fachlichen Eignung von Personen in Leitungs- sowie Schlüsselfunktionen wird sich die FMA speziell mit der Einhaltung der neuen Fit-&-Proper-Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen befassen.

Schwerpunkt: Conduct-Risiken

Mit starker Compliance und konsequenter Geldwäsche-Prävention soll die Stabilität der Unternehmen erhöht werden. Conduct-Risiken sieht die FMA dann, wenn Unternehmen die Regulierungen und Vorschriften für den Vertrieb von Finanzprodukten, die geforderte Transparenz, oder die Bestimmungen hinsichtlich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung nicht einhalten.

Insbesondere im Zusammenhang mit Geldwäsche-Prävention bekennt sich die FMA zu einer Null-Toleranz-Politik gegenüber den beaufsichtigten Unternehmen.

Schwerpunkt: Markttransparenz und Informationspflichten

Ziel der FMA ist es, den kollektiven Verbraucherschutz auszubauen. Wege dazu sind aus Sicht der FMA mehr Risikobewusstsein durch gezielte Information, mehr Vertrauen durch Produkttransparenz und mehr Fairness durch höchste Qualität im Vertrieb.

Als Initiator von anlegerakademie.at finde ich es schade, dass Finanzwissen der Anleger – das ebenfalls viel zum Verbraucherschutz beitragen kann – kein Ziel der FMA ist. „Gute und verständliche Informationen von Anbietern zu den von ihnen vertriebenen Finanzprodukten sind die Basis für informierte und eigenverantwortliche Anlageentscheidungen der Verbraucher“, schreibt die FMA. Anleger benötigen aber ein Mindestmaß an praxisnahem Finanzwissen, um aus noch mehr Transparenz und noch mehr Information die richtigen Schlüsse ziehen zu können. Darauf vergessen sowohl die FMA als auch der europäische Gesetzgeber seit Jahren.

Schwerpunkt: Standards für den Vertrieb von Finanzprodukten

Neben Markttransparenz und umfassender Information verlangt die FMA, dass sich Verbraucher auf die Fairness und Qualität ihrer Finanzberater verlassen können. Daher wird die Behörde auch einen Schwerpunkt auf die Überprüfung der fachlichen Qualifikation und des Ausbildungsstands der Vertriebsmitarbeiter in den beaufsichtigten Unternehmen legen.

Sind Sie als beaufsichtiges Unternehmen oder Wertpapierdienstleister fit für diese Aufsichts- und Prüfschwerpunkte der FMA? Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, dann …

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