European Green Bonds Standard angenommen

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European Green Bonds Standard angenommen

Am 23. Oktober hat der EU-Rat, das Gremium der EU-Staats- und Regierungschefs, eine Verordnung zur Schaffung eines Standards für europäische grüne Anleihen angenommen. Darin werden einheitliche Anforderungen an Emittenten von Anleihen festgelegt, die für ihre ökologisch nachhaltigen Anleihen die Bezeichnung „Europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ verwenden wollen. Weiters soll ein System für die Registrierung und Beaufsichtigung externer Prüfer solcher grünen Anleihen geschaffen werden. In den Anhängen finden sich Vorlagen für offenzulegende Informationen zu EuGB.

Schon im Januar 2020 fasste die EU-Kommission im Rahmen des europäischen Grünen Deals die Einführung eines Standards für ökologisch nachhaltige Anleihen ins Auge. Für die EU zählen European Green Bonds zu den wichtigsten Instrumenten, um Investitionen in grüne Technologien, Energie- und Ressourceneffizienz sowie in nachhaltige Verkehrs- und Forschungsinfrastruktur zu finanzieren. Europäische grüne Anleihen orientieren sich an der EU-Taxonomie und sollen weltweit Investoren zur Verfügung stehen.

Per Definition ist eine „als ökologisch nachhaltig vermarktete Anleihe“ eine Anleihe, deren Emittent den Anlegern zusagt oder in irgendeiner Form vorvertraglich zusichert, dass die Erlöse aus dieser Anleihe für Wirtschaftstätigkeiten verwendet werden, die zu einem Umweltziel beitragen. Sämtliche Erlöse aus europäischen grünen Anleihen müssen also in wirtschaftliche Tätigkeiten investiert werden, die an die EU-Taxonomie (neuerdings als „EU-Nachhaltigkeitstaxonomie bezeichnet) angeglichen sind.


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Nachdem die EU-Taxonomie derzeit nur etwa 100 Wirtschaftstätigkeiten umfasst, ist ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Verwendung der Erlöse vorgesehen. Für jene Sektoren, die noch nicht unter die EU-Taxonomie fallen, und für bestimmte sehr spezifische Tätigkeiten wird es einen Flexibilitätsrahmen, sozusagen eine „Schmutz-Quote“, von bis zu 15 % geben. Damit soll die Praxistauglichkeit des Standards sichergestellt werden.


Brüssel sieht in der angenommenen Verordnung einen weiteren Schritt zur Umsetzung der EU-Strategie für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums und des Übergangs zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten Wirtschaft. Der neue Standard soll am Markt für grüne Anleihen zur Vergleichbarkeit beitragen und sowohl Emittenten als auch Anlegern zugutekommen.

Anhand einer Fülle an verpflichtenden Offenlegungen, wie etwa Informationsblättern, Prospekten, Allokations- und Wirkungsberichten, sollen Emittenten nachweisen, dass sie legitime grüne Projekte finanzieren, die mit der EU-Taxonomie im Einklang stehen. So sollen die Gefahr von Greenwashing (neudeutsch: Grünfärberei) verringert und Anreize für Kapitalströme in ökologisch nachhaltige Projekte geschaffen werden. Ziel ist es, das Vertrauen der Investoren in grüne Investitionen zu stärken.

Nachdem die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, tritt sie 20 Tage später in Kraft, und gelangt 12 Monate danach, also etwa zum Jahreswechsel 2024/2025, zur Anwendung.


Dieser Beitrag ist erstmals im Börsen-Kurier Nr. 45 vom 9. November 2023 erschienen.


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