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Der Ex-ante Kostenausweis

Wertpapier-Dienstleister sind schon heute verpflichtet, ihren Kunden im Vorhinein (lateinisch: ex-ante) sämtliche Gebühren und Produktkosten detailliert offenzulegen. Zum Beispiel die Höhe des Ausgabeaufschlages, die laufenden Kosten eines Fonds, die Depotgebühr …