
Steueroasen-Kundmachungs-Verordnung 2026
Am 4. August 2026 veröffentlichte das Bundesministerin für Justiz die aktualisierte EU-Liste jener Länder, die sich hinsichtlich Steuerzwecken nicht kooperativ zeigen. Die neue Steueroasen-Kundmachungs-Verordnung 2026, kurz StO-KVO 2026, tritt am Tag nach ihrer Kundmachung, also am 5. August 2026, in Kraft.
Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ist Teil der Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. Die Liste umfasst Nicht-EU-Länder, die Kriterien wie Steuertransparenz und Steuergerechtigkeit innerhalb einer bestimmten Frist nicht nachgekommen sind, und Länder, die sich geweigert haben, dies zu tun.
Anhang I nennt jene Länder, die nicht mit der EU zusammenarbeiten oder ihre Verpflichtungen nicht vollständig erfüllen: Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Russische Föderation, Samoa, Trinidad und Tobago, Amerikanische Jungferninseln und Vanuatu.
Länder und Gebiete, die noch nicht alle internationalen Steuerstandards erfüllen, aber die Umsetzung von Reformen zugesagt haben, werden in Anhang II genannt: Antigua und Barbuda, Belize, Britische Jungferninseln, Brunei Darussalam, Eswatini, Grönland, Jordanien, Marokko, Montenegro, Seychellen, und die Türkei.

Kunden mit Bezug zu einem dieser Länder sollte im Rahmen der Einzelkunden-Risikoanalyse besondere Beachtung geschenkt werden. Risikobasiert sollte die Mittelherkunft nicht nur plausibilisiert, sondern nachgewiesen bzw. dokumentiert werden.
Externer Link zum Download der StO-KVO 2026

