
Finanz-Schulungen und freiwilliges Gütesiegel für Finfluencer
In einer Entschließung, die dem Rat und der Kommission übermittelt werden soll, hebt das EU-Parlament die wachsende Rolle von Finfluencern (Wortkreation aus Financial und Influencer) als Vermittler von Finanzinformationen hervor. Sie seien für eine wachsende Gruppe von (oftmals, aber nicht nur jungen) Menschen ein wichtiger Kanal für Finanzdienstleistungen und Anlageprodukte. Gleichzeitig weist das Parlament darauf hin, dass auch Finfluencer die geltenden Gesetze zu Verbraucherschutz und Werbung für Finanzprodukte einhalten müssen – oder besser gesagt: müssten.
Seriös versus betrügerisch
Nicht alle Finfluencer arbeiten transparent, legen Interessenkonflikte (wie etwa Provisionen) offen und fördern Bildungsinhalte. Im Netz finden sich auch solche, die Finanzbildung als Vorwand nutzen, betrügerisch handeln, für Privatanleger nicht geeignete (risikoreiche, hochspekulative) Produkte bewerben oder für Finanzthemen gänzlich unqualifiziert sind. Aufmerksamkeit erregen sie alle, für Follower ist es schwierig, seriöse von unqualifizierten oder gar betrügerischen Informationen zu unterscheiden.
Schwer kontrollierbar

So einfach Online- bzw. Social-Media-Inhalte heute rund um die Uhr für Jung und Alt zugänglich sind, so schwer sind sie im World Wide Web auch zu kontrollieren. Das Parlament betont die Notwendigkeit „einer wirksamen grenzüberschreitenden Durchsetzung des EU-Rechts“. Das ist allerdings doppelt schwierig bis unmöglich.
Erstens agieren die allermeisten Finfluencer außerhalb des strengen europäischen Rechtsrahmens für zugelassene Finanzprodukte und Anlageberatung. Sie unterliegen gar nicht der Aufsicht durch zuständige Finanzmarkt-Behörden, diese haben ihnen gegenüber grundsätzlich keine Befugnisse. Zweitens sitzen reichweitenstarke Finfluencer vielfach nicht in Europa, sondern in fernen Steueroasen. Wie soll EU-Recht beispielsweise in Dubai, einem bei Influencern generell beliebten Standort, durchgesetzt werden? Darauf geht das EU-Parlament nicht ein.
KommR Mag. Hannes Dolzer, Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich, bringt es auf den Punkt: „Es darf nicht sein, dass Finfluencer – egal wo sie ansässig sind – ohne Befähigungsnachweise und Weiterbildung, Menschen dazu animieren Geld in (bestimmte) Kapitalanlagen zu investieren oder ihnen erklären, wie Geldanlage geht.“
Mehr Finanz-Knowhow
Heimische Finanzberater müssen sowohl eine fundierte Ausbildung als auch laufende Weiterbildungen absolvieren. Dazu gesellen sich oft jahrelange Erfahrung und Praxis. Diese Qualitätsmerkmale können Finfluencer nur in seltenen Fällen vorweisen. Das EU-Parlament legt ihnen daher nahe, an Finanzschulungen zu Rechtsvorschriften, ethischen Standards, Transparenz- und Offenlegungspflichten sowie Risiken von Finanzprodukten teilzunehmen. Die Mitgliedstaaten sollen solche Schulungen anbieten, die von Behörden und akkreditierten Anbietern durchgeführt werden. Ob Finfluencer freiwillig daran teilnehmen, darf bezweifelt werden.
Gütesiegel und Regulierung
Finfluencer sollen in den künftigen europäischen Verhaltenskodex für private und gemeinnützige Organisationen einbezogen werden, und zwar durch ein freiwilliges Gütesiegel für regelkonforme Inhalteanbieter. Die kommende EU-Kleinanleger-Strategie sieht zudem vor, dass es im Sinne des Anlegerschutzes und der Transparenz zwischen Finfluencern und Wertpapierunternehmen verpflichtend eine schriftliche Vereinbarung geben soll. Beides sind jedoch Ideen, die wiederum nur für in der EU ansässige Finfluencer und Produktanbieter gelten würden.
KommR Mag. Hannes Dolzer erkennt eine grobe Benachteiligung aller konzessionierten und beaufsichtigen Finanzdienstleister. Entweder sollten diese ein Gütesiegel erhalten, oder Anleger vor zweifelhaften Online-Anbietern aus dem Ausland gewarnt werden.
Dieser Beitrag ist erstmals im Magazin Geld&Rat, Ausgabe Juli 2026, erschienen.

