Verstärkte Sorgfaltspflichten haben Sie einerseits anzuwenden, wenn es sich bei Ihrem Kunden um eine politisch exponierte Person handelt, oder Sie auf Basis Ihrer unternehmensspezifischen Risikoanalyse ein erhöhtes Risiko feststellen.

ACHTUNG: um einen Kunden als politisch exponierte Person identifizieren zu können, müssen Sie über ein entsprechendes Verfahren verfügen.

Zu den verstärkten Sorgfaltspflichten zählt das Feststellen der Mittelherkunft sowie das verstärkte Überwachen der Geschäftsbeziehung.

Handelt es sich bei Ihrem Kunden um eine politisch exponierte Person, kurz PEP, dann gilt zusätzlich:

  • Sie müssen vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung die Zustimmung der Unternehmensleitung einholen.
  • Sie müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Herkunft des Vermögens und der Gelder zu bestimmen.

ACHTUNG: Als politisch exponiert gilt eine Person auch dann, wenn sie nicht mehr mit einem wichtigen öffentlichen Amt betraut ist, und zwar für die Dauer von mindestens zwölf Monaten.

Haben Sie ein wirksames Verfahren, um politich exponierte Personen zu identifizieren? Wenn nein, dann …

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