Als betroffener Gewerbetreibender haben Sie mit der Geldwäschemeldestelle in vollem Umfang zusammenzuarbeiten. Das heißt, dass Sie unverzüglich von sich aus mittels einer Verdachtsmeldung die Geldwäschemeldestelle informieren, wenn ein Fall von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegt.

Setzen Sie eine Verdachtsmeldung ab, dürfen Sie weder den betroffenen Kunden noch Dritte davon in Kenntnis setzen.

Für das Melden eines Verdachts an die Geldwäschemeldestelle im Innenministerium, die dafür Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr erreichbar ist, steht auch ein spezielles Meldeformular zur Verfügung.

Die Mitarbeiter der Geldwäschemeldestelle prüfen Ihren Verdacht umgehend (bis zum Ende des folgenden Werktages) und informieren Sie über die weitere Vorgehensweise.

Wissen Sie, wie Sie einen Verdachtsfall richtig melden? Wenn nein, dann …

Kontaktieren Sie mich noch heute!

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