Ergänzung der RTS zur Offenlegungs-Verordnung

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Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten in den Bereichen fossiles Gas und Kernenergie

Am 17. Februar 2023 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung (EU) 2023/363 veröffentlicht, mit der die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 – besser bekannt als technische Regulierungsstandards zur Offenlegungs-Verordnung – geändert sowie berichtigt wird.

Die Änderungen sind gemäß Erwägungsgrund 4 notwendig geworden, um die Transparenz zu erhöhen und es Finanzmarktteilnehmern und Anlegern zu erleichtern, ökologisch nachhaltige Tätigkeiten in den Bereichen fossiles Gas und Kernenergie, in die mit Finanzprodukten investiert wird, zu erkennen.

Gleichzeitig sollen detaillierterer Informationen über die Investitionen in diese Tätigkeiten die Vergleichbarkeit der offengelegten Informationen für die Anleger erhöhen. Aus diesem Grund ist es aus SIcht der EU-Kommission angebracht, bei Investitionen in ökologisch nachhaltige Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie über die gesamte Lebensdauer der betreffenden Finanzprodukte hinweg in vorvertraglichen Dokumenten und regelmäßigen Berichten für Transparenz zu sorgen. Die Informationen sollen auch Bestandteil der auf Internetseiten offengelegten Informationen sein.

Fehler korrigiert, aber neuen Fehler eingebaut

Weil die Europäischen Aufsichtsbehörden festgestellt haben, dass in den vorhandenen RTS fehlerhafte Querverweise enthalten sind, waren zwei Änderungen erforderlich.

Wie das deutsche Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin auf seiner Internetseite schreibt (EU-Offenlegungsverordnung: Berichtigung der Technischen Regulierungsstandards mit Tücken) wurden in Anhang II redaktionelle Korrekturen vorgenommen:

  • Die Überschrift und das erste Kreuzchen in der darauf folgenden Antwortbox (von „Ja“ auf „Nein“) korrigiert .
  • Eine weitere wesentliche Korrektur erfolgte im Anhang III, wo die EU-Kommission eine fälschlicherweise doppelt abgedruckte Frage durch eine bisher fehlende Frage ersetzte.

Allerdings enthält nun laut Bafin Anhang IV der berichtigten Version des RTS einen redaktionellen Fehler. Bei der Hauptfrage „Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt?“ fehlt die dritte Unterfrage „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesem Ziel bei?“. Die vierte Unterfrage ist dafür teilweise doppelt abgedruckt.

Man kann es drehen und wenden wie man will, die EU-Regelwerke zu Sustainable Finance sind und bleiben eine regulatorische Baustelle. Mich drängt der Eindruck, dass auch der europäische Gesetzgeber den Überblick verloren hat. Leidtragende sind Finanzindustrie, Wirtschaft und Investoren (von echter Wirksamkeit für Klima und Umwelt redet auf EU-Ebene ohnehin niemand). Mit Ruhm bekleckert sich die EU-Kommission so jedenfalls nicht.


Externer Link zur berichtigten Fassung der Rts zur Offenlegungs-Verordnung


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