Schwerpunktkontrollen zu Kosten und Gebühren

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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA teilt in einer Pressemeldung vom 8. Februar mit, dass sie im Jahr 2022 gemeinsam mit den nationalen Behörden eine Aufsichtsaktion bezüglich der Kosten und Gebühren gemäß MiFID II startet. Im Fokus der Schwerpunktkontrolle steht die Anwendung der MiFID II-Vorschriften zur Offenlegung von Kosten und Gebühren in der gesamten Europäischen Union.

Diese Schwerpunktkontrolle soll es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Anwendung der MiFID II-Anforderungen zu Kosten und Gebühren durch die beaufsichtigten Unternehmen zu bewerten. Der Schwerpunkt wird auf den Informationen für Kleinanleger liegen. Insbesondere werden die nationalen Aufsichtsbehörden überprüfen, wie die Unternehmen sicherstellen, dass diese Informationen:

  • den Kunden zeitnah zur Verfügung gestellt werden;
  • fair, klar und nicht irreführend sind;
  • auf genauen Daten beruhen, die alle expliziten und impliziten Kosten und Gebühren widerspiegeln, und
  • Anreize in angemessener Weise offengelegt werden.

Die ESMA ist der Ansicht, dass diese Initiative und der damit verbundene Austausch von Praktiken zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden dazu beitragen wird, eine einheitliche Umsetzung und Anwendung der EU-Vorschriften zu gewährleisten und den Schutz der Anleger im Einklang mit den Zielen der ESMA zu verbessern.

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Die Aufsichtsaktion trägt laut Pressemelung der ESMA zur Erfüllung des Mandats der ESMA bei, eine gemeinsame Aufsichtskultur unter den nationalen Aufsichtsbehörden aufzubauen, um eine solide, effiziente und konsistente Aufsicht in der gesamten EU zu fördern. Die ESMA hat eine Reihe von Fragen und Antworten zu diesem Thema veröffentlicht (Questions & Answers), die in die Aufsichtsaktion einfließen werden.

Link zur Pressemitteilung auf der Internetseite der ESMA …