MiFID II naht mit großen Schritten: Sind Sie mifit?

Sind Sie mifit?Am 3. Januar 2018 tritt die 2. EU-Finanzmarkt-Richtlinie, kurz MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II), in Kraft. Ab diesem Tag werden das neue Wertpapieraufsichtsgesetz WAG 2018 sowie die Delegierten Verordnungen der EU angewandt, die für alle Wertpapier-Dienstleister einschneidende Veränderungen mit sich bringen. Hier im Folgenden ein paar Beispiele.

Sind Sie fit für das grundsätzliche Provisionsverbot?

Das Annehmen und Behalten von externen Vergütungen, die MiFID II als Anreize bezeichnet, ist nur mehr unter wenigen bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Portfolioverwaltern ist das Annehmen und Behalten solcher Vergütungen im Rahmen der Vermögensverwaltung ausnahmslos untersagt.

Werden Sie unabhängig oder nicht-unabhängig beraten?

Als Wertpapier-Dienstleister müssen Sie entscheiden, ob Sie Anlageberatung unabhängig oder nicht-unabhängig erbringen. Unabhängige Anlageberatung hat zur Folge, dass Sie keine indirekten Vergütungen von Dritten (z.B. Provisionen von Produktemittenten) annehmen dürfen. Als natürliche Person können Sie nur eine der beiden Möglichkeiten wählen.

Kennen Sie schon alle „Ihre“ Zielmärkte?

Unter MiFID II muss jedes Finanzinstrument (nicht nur neue, sondern auch bereits am Kundendepot vorhandene!) über einen definierten Zielmarkt verfügen. Diese Zielmärkte gilt es zu berücksichtigen sowie auf die eigenen Kunden anzuwenden.

Haben Sie schon Vergütungsvorschriften?

MiFID II fordert unternehmensspezifische Regeln für jede Form der internen Vergütung (finanziell oder nicht-finanziell) an relevante Personen für das Erbringen von Wertpapier-Dienstleistungen an Kunden. Relevante Personen sind auch die Angestellten des WPU sowie Vertraglich gebundene Vermittler.

Haben Sie schon die Qualifikationen Ihrer Mitarbeiter evaluiert?

In ihrem neuesten Rundschreiben definiert die FMA die Kriterien für Qualifikationen und Kenntnisse von Mitarbeitern. Evaluieren, dokumentieren und weiterbilden wird zur Pflicht.

Sind Sie fit für MiFID II?

Gemeinsam mit fachkundigen und erfahrenen Kollegen habe ich das Projekt „Sind Sie mifit?“ ins Leben gerufen, in Rahmen dessen wir Wertpapier-Dienstleister für die praxisgerechte Abwendung der neuen Vorschriften machen!

Kontaktieren Sie mich noch heute!

Alle Details finden Sie auch unter www.mifit.at!