goAML wird ab 1. April 2021 zur Pflicht!

Header_Andreas_Dolezal_Buch_Geldwaesche-Praevention

Mit goAML bietet die Geldwäschemeldestelle (Financial Intelligence Unit, kurz A-FIU) den Meldepflichtigen aller betroffenen Branchen bzw. Berufsgruppen eine einfache und sichere Möglichkeit, um Verdachtsmeldungen zu übermitteln. Noch ist das Nutzen von goAML freiwillig, aber schon am 1. April 2021 wird das elektronische Meldesystem zur Pflicht.

goAML wurde vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drugs and Crime, kurz UNODC) entwickelt und kommt international zum Einsatz. Die Software soll die nationalen Geldwäschemeldestellen beim Bekämpfen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterstützen und wird laufend weiterentwickelt. goAML bietet darüber hinaus auch eine Analyse-Datenbank.

Zugang via Unternehmensserviceportal USP

goAML ist über das Unternehmensserviceportal USP des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort erreichbar. Für das Einrichten sind Bürgerkarte oder Handy-Signatur erforderlich. Nachdem sich Verpflichtete auf der goAML-Internetsiete registriert haben, erfolgt nach Überprüfung durch die Geldwäschemeldestelle die Freischaltung. Ab dann können Verdachtsmeldungen via goAML abgegeben werden und gelangen automatisch in die Analyse-Datenbank.

Vorhandenes Formular wird abgelöst

goAML löst das bisherige PDF-Meldeformular ab. Mit goAML stehen den Meldepflichtigen mehrere Arten der Meldungsabgabe zur Verfügung: Abgabe über die Webmaske, (automatisiertes) Hochladen von XML-Meldungen sowie das Inkludieren einer von der Geldwäschemeldestelle definierten Excel-Transaktionsliste, aus der Transaktionen automatisiert in die Datenbank eingespielt werden.

Buch_Geldwaesche_ist_noch_immer_kein_Kavaliersdelikt„Die Anforderungen an die meldepflichtigen Berufsgruppen und an die nationalen Behörden sind im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung in den letzten Jahren erheblich gestiegen.“, schreibt der Leiter der Geldwäschemeldestelle, Mag. Louis Kubarth, in einer Aussendung vom 5. November 2020 im Zusammenhang mit dem Umstieg auf goAML. Der Probebetrieb, der seit dem Jahr 2018 läuft und Ende 2020 abgeschlossen wird, habe außerdem gezeigt, dass sich eine Reigen von Vorteilen für Meldepflichtige ergeben:

  • Gesicherte Verbindung: automatischer Aufbau einer gesicherten Verbindung
  • Vereinfachtes Melden: kein Versenden von E-Mails und kein Ausfüllen von PDF-Formularen notwendig
  • Übersichtlichkeit: goAML bietet die Möglichkeit zu kontrollieren, welche Meldungen derzeit bearbeitet werden

Am 1. April 2021 startet der „Echtbetrieb“ von goAML für sämtliche meldepflichtigen Berufsgruppen. Ab diesem Tag können Verdachtsmeldungen ausschließlich über goAML erstattet werden. Künftig wird goAML der einzige Kanal sein, um Verdachtsmeldungen „unverzüglich“ an die österreichische Geldwäschemeldestelle zu übermitteln.

goAML rechtzeitig einrichten

Aus diesem Grund empfiehlt Mag. Kobarth (und ich schließe mich dieser Empfehlung nachdrücklich an) allen meldepflichtigen Berufsgruppen, sich zeitnah bei goAML zu registrieren und in weiterer Folge mit den neuen Meldungsgegebenheiten vertraut zu machen. Zur Unterstützung wurde ein Betreuungsteam eigerichtet, das im Falle von Unklarheiten oder technischen Problemen Unterstützung anbietet. Darüber hinaus ist eine Anleitung für goAML der A-FIU verfügbar.

Schreiben der Geldwäschemeldestelle zum Download

Download Anleitung für goAML der A-FIU

(Auch zu finden im Downloadbereich der Website des Bundeskriminalamtes im Bereich Geldwäscherei.)

Banner_Andreas_Dolezal_Anmeldung_Newsletter

Weitere interessante Beiträge:

Geldwäsche-Prävention: Neu definierte Drittländer mit hohem Risiko

Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie im neuen Finanzmarkt-Geldwäschegesetz

Verwarnen statt strafen: Darf die Datenschutzbehörde auch sofort strafen?