Geldwäsche-Prävention: Neu definierte Drittländer mit hohem Risiko

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Gegenüber Kunden mit Bezug zu Drittländern mit hohem Risiko, also zum Beispiel Wohn- oder Firmensitz oder eine Kontoverbindung, sind gemäß den Bestimmungen zur Geldwäsche-Prävention verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden. Bei den Ländern, denen die EU-Kommission beziehungsweise die FATF so ein erhöhtes Risiko zuordnet, kommen Änderungen auf alle Verpflichteten zu.

Gemäß der Geldwäsche-Richtlinie ist die Europäische Kommission verpflichtet, Drittländer mit hohem Risiko zu ermitteln, deren Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen. Um den Entwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung zu tragen, hat die Kommission die Liste der Drittländer mit hohem Risiko aktualisiert. Die neue Liste soll nun besser auf die von der FATF veröffentlichten Listen abgestimmt sein.

Bisherige Drittländer mit hohem Risiko

Die Delegierten Verordnung der Europäischen Kommission 2016/1675 vom 14. Juli 2016 weist im Anhang folgenden Drittländern hohes Risiko zu:

  • Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Guyana, Irak, Demokratische Volksrepubik Laos, Syrien, Uganda, Vanuatu, Jemen
  • Iran
  • Demokratische Volksrepublik Korea („Nordkorea“)

Zu diesen Ländern gesellen sich auf Basis weiterer Verordnungen der Europäischen Kommission noch folgende Staaten dazu:

  • Äthiopien gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2018/105
  • Sri Lanka, Trinidad und Tobago, Tunesien gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2018/212
  • Pakistan gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2018/1467

Zukünftige Drittländer mit hohem Risiko

Bild_Buch_Geldwaesche_ist_noch_immer_kein_KavaliersdeliktDie Delegierten Verordnung (EU) 2020/855, die zwar das Datum 7. Mai 2020 trägt, aber erst mit Verspätung am 19. Juni 2020 im Amstblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, sieht vor, dass einige Drittländer mit hohem Risiko, die sich schriftlich auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet haben, die festgestellten Mängel anzugehen, und mit der FATF einen Aktionsplan erarbeitet haben, von der Liste gestrichen und neue Länder in die Liste aufgenommen werden. Von der Liste gestrichen werden:

  • Äthiopien, Bosnien-Herzegowina, Demokratische Volksrepublik Laos, Guyana, Sri Lanka, Tunesien

Die Verordnung sowie insbesondere Artikel 1, der das Streichen dieser Länder von der Liste vorsieht, sollen am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Durch die verspätete Veröffentlichung am 19. Juni 2020 wird das der 9. Juli 2020 sein. Bereits per 9. Juli 2020 gelten diese Länder also nicht mehr als Drittländer mit hohem Risiko.

In die Liste aufgenommen werden dafür:

  • Bahamas, Barbados, Jamaika, Mauritius, Botsuana, Ghana, Kambodscha, Myanmar, Mongolei, Nicaragua, Panama und Simbabwe

Neue Liste gültig ab 1. Oktober 2020

Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/855, der unabhängig vom Datum der Veröffentlichung ab 1. Oktober 2020 gilt, listet folgende 20 Staaten als Drittländer mit hohem Risiko auf, die sich schriftlich auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet haben, die festgestellten Mängel anzugehen, und mit der FATF einen Aktionsplan erarbeitet haben:

  • Afghanistan, Bahamas, Barbados, Botswana, Kambodscha, Ghana, Irak, Jamaika, Mauritius, Mongolei, Myanmar/Burma, Nicaragua, Pakistan, Panama, Syrien, Trinidad und Tobago, Uganda, Vanuatu, Jemen, Zimbabwe

Update, 07.02.2021: Gemäß der Delegierten Verordnung VO (EU) 2021/37 wird die Mongolei am 7. Februar 2021 wieder von der Liste gestrichen (siehe Beitrag Drittländer mit hohem Risiko: Mongolei wird gestrichen).

Unverändert auf der (Gesamt-)Liste bleiben der Iran (als Drittland mit hohem Risiko, das sich auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet hat, die festgestellten Mängel anzugehen, und beschlossen hat, um technische Unterstützung für die Umsetzung des FATF-Aktionsplans zu ersuchen, Anhang Punkt II.) sowie die Demokratische Volksrepublik Korea, kurz Nordkorea (als Drittland mit hohem Risiko, das anhaltende wesentliche Risiken hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellt und die festgestellten Mängel wiederholt nicht angegangen ist, Anhang Punkt III.).

Politischer Minimal-Kompromiss

Trotz der Erweiterung dieser Liste drängt sich die Vermutung auf, dass es sich dabei lediglich um einen EU-internen Minimal-Kompromiss handelt. Es gibt auf der Welt noch viel mehr bekannte Quellen für „schmutziges Geld“, das aus Geldwäsche oder Steuerflucht stammt, sowie Länder, die mit Terrorismusfinanzierung in Verbindung gebracht werden. Medienberichten (schon aus dem Jahr 2019) zufolge sollten in die Liste der Drittländer mit hohem Risiko beispielsweise auch Saudi-Arabien und einige Territorien der USA (Puerto Rico, Guam, US-Jungferninseln) als „bedeutende Bedrohungen für das Finanzsystem der EU“ wegen „strategischer Defizite“ bei der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufgenommen werden. Dazu kam es letztendlich nicht. Massive politische und diplomatische Interventionen sollen dies erfolgreich verhindert haben.

Logischer Weise kann die Europäische Union auch keine EU-Mitgliedstaaten, die oftmals im Zusammenhang mit Steuerflucht und Steuerminimierung genannt werden, beispielsweise die Niederlande, Luxemburg, Irland oder Malta, auf die Liste der Drittländer mit hohem Risiko setzen. Abgesehen davon, dass EU-Mitgliedstaaten per Definition keine Drittländer sind, würde die EU damit offen eingestehen, dass der Kampf gegen Geldwäsche beziehungsweise Abgabenverkürzung nicht einmal innerhalb der Europäischen Union wirksam geführt wird. Politische Gründe verhindern es mutmaßlich auch, dass Russland in diese Liste aufgenommen wird, obwohl bekannte Geldwäschevorfälle, bei denen bis zu Milliarden Euro im Spiel sind, mit Russland in Verbindung gebracht werden.

Update dieses Beitrages am 24.06.2020


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