FinCEN Files: Schmutziges Geld aus dunklen Quellen

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Die großangelegte Recherche eines internationalen Journalisten-Netzwerkes hat erneut erhebliche Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung aufgedeckt. 2.100 Geldwäsche-Verdachtsmeldungen von US-amerikanischen Banken, denen rund 200.000 Transaktionen zu Grunde liegen, wurden dazu ausgewertet. Involviert sind Berichten zufolge auch österreichischen Banken. Skandal oder „more of the same“?

Am besten hat es meiner Ansicht nach Dr. Elena Scherschneva, ehemalige Leiterin der österreichischen Geldwäschemeldestelle, im ORF-Magazin ECO auf den Punkt gebracht: „Das einzige Überraschende an der Veröffentlichung war, dass überhaupt wer überrascht war.“ Denn die Recherchen haben zu Tage gefördert, was Geldwäsche-Experten ohnehin wissen: Geldwäsche ist alltäglich und de facto nicht gänzlich zu verhindern.

Ohne Vortat keine Geldwäsche

Geldwäsche umfasst bekanntlich das Einschleusen von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche bedingt also immer eine kriminelle Vortat. Nachdem jede Straftat, die mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr belegt ist, als Vortat gilt, kann Geldwäsche viele Gesichter haben. Diese Vortat muss zuerst einmal ermittelt werden, was in (zu) vielen Fällen nicht gelingt.

Insbesondere dann, wenn Geldflüsse über Ländergrenzen und komplexe Firmengeflechte erfolgen. Auch die Zusammenarbeit der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden funktioniert international nicht immer reibungslos. Damit kann die Vortat nicht ermittelt beziehungsweise bewiesen werden und das Verfahren wird eingestellt.

Keine „Bagatellgrenzen“

In die Medien schaffen es regelmäßig nur jene aufgedeckten Fälle von Geldwäsche, die aus der Masse herausragen. Wie zum Beispiel die FinCEN Files, denen tausende Transaktionen und Geldflüsse in Milliardenhöhe zu Grunde liegen. Solche Fälle sind jedoch nur die Spitze des Eisberges. Die meisten Geldwäsche-Transaktionen bleiben unentdeckt. Einerseits ist die Anzahl der tagtäglich durchgeführten Transaktionen enorm, andererseits kann schon jeder einzelne Euro verdächtig sein.

Schwellenwerte oder „Bagatellgrenzen“ für Verdachtsmeldungen sind in den Geldwäsche-Richtlinien der EU und damit auch in der nationalen Umsetzung nicht vorgesehen. Aber weder können Verpflichtete und deren Systeme jeden einzelnen verdächtigen Euro erkennen, noch könnten Geldwäschemeldestellen und Strafverfolgungsbehörden jeden einzelnen verdächtigen Euro analysieren und gegebenenfalls Ermittlungen durchführen. Möglicherweise könnten große und internationale Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksamer bekämpft werden, wenn sich der Gesetzgeber von der romantischen Vorstellung verabschiedet, dass jeder Bagatellbetrag verfolgt werden muss.

Personalressourcen begrenzt

2.000.000 Millionen Verdachtsmeldungen soll die US-amerikanische Geldwäschemeldestelle jedes Jahr erhalten. Bei einem Personalstand von kolportieren 350 Mitarbeitern. Das ergibt im Schnitt 5.714 Verdachtsmeldungen pro Jahr und Mitarbeiter oder etwa 25 pro Arbeitstag. Ist den Mitarbeitern tatsächlich ein Vorwurf zu machen, dass sie vielleicht nicht jede einzelne Verdachtsmeldung bis ins letzte gemeldete Detail analysieren können?

Der Personalstand der deutschen Geldwäschemeldestelle, bei der im Jahr 2019 rund 115.000 Verdachtsmeldungen einlangten, soll im Laufe des Jahres 2020 auf 475 Stellen erhöht werden. Das entspricht grob gerechnet rund 240 Meldungen pro Mitarbeiter und Jahr. Die österreichische Geldwäschemeldestelle, bei der 2019 immerhin 3.073 Verdachtsmeldungen eingelangt sind, muss mit 13 Planstellen ihr Auslangen finden. Auf jeden Mitarbeiter entfielen also 236 Meldungen.

Mangelhafte Umsetzung der gesetzlichen Pflichten

Bild_Buch_Geldwaesche_ist_noch_immer_kein_KavaliersdeliktSo hoch die Anzahl an Verdachtsmeldungen auch erscheinen mag, sie stammen zum weitaus überwiegenden Teil aus dem Finanzsektor: in Österreich knapp 94 Prozent, in Deutschland rund 98 Prozent. Österreichische Rechtsanwälte und Notare meldeten letztes Jahr immerhin 61 Verdachtsfälle, Wirtschaftstreuhänder, die tiefgehenden Einblick in die Transaktionen ihrer Klienten haben, meldeten 2019 gerade einmal 3 (sic!) verdächtige Transaktionen. Noch weniger Meldungen kamen nur von Casinos, Immobilienmaklern und Versteigerern.

Viele Berufsgruppen, die gesetzlich verpflichtet wären wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umzusetzen, nehmen die Geldwäsche-Prävention noch nicht wirklich ernst. Dazu zählen unter anderem auch die Handelsgewerbetreibenden. Aber auch einige EU-Mitgliedsstaaten haben die Geldwäsche-Richtlinien der EU bis dato nur unvollständig in nationales Recht umgesetzt. Vertragsverletzungsverfahren laufen, trotzdem ist der Geldwäsche-Prävention damit nicht gedient.

Kommen die FinCEN Files überraschend?

Nein, sicher nicht. Die FinCEN Files haben nur einmal mehr aufgezeigt, dass Geldwäsche auf Basis der geltenden Richtlinien und Gesetze sowie angesichts der geringen Personalstände der Geldwäschemeldestellen (und Barrieren bei der länderübergreifenden Strafverfolgung) sowie dem mangelnden Engagement von manchen Staaten und Verpflichteten schlichtweg nicht zu verhindern ist. Punktuelle Erfolge beim Bekämpfen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung können nicht darüber hinwegtäuschen, dass zwischen den (teils realitätsfernen) gesetzlichen Pflichten und den (praktikablen) Präventionsmaßnahmen eine riesige Lücke klafft.


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