EBA startet „EuReCA“

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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat heute ihre zentrale Datenbank EuReCa für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestartet. Dieses europäische Meldesystem für wesentliche Schwachstellen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der Bemühungen der zuständigen Behörden und der EBA zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der EU spielen.

EuReCA wird Informationen über wesentliche Schwachstellen in einzelnen Finanzinstituten in der EU enthalten, die von den zuständigen Behörden festgestellt wurden. Die zuständigen Behörden werden auch über die Maßnahmen berichten, die sie den Finanzinstituten auferlegt haben, um diese wesentlichen Schwachstellen zu beheben.

Beispiele für wesentliche Schwachstellen sind laut EBA das Fehlen angemessener AML/CFT-Strategien und -Verfahren, einschließlich des Fehlens einer Transaktionsüberwachung auf Gruppenebene, und das Fehlen von Strategien und Verfahren für Hochrisikokunden. EuReCA umfasst auch interne Prüfungsfeststellungen, die von einer Aufsichtsbehörde bei einer Vor-Ort-Prüfung festgestellt wurden und über die das Führungsgremium der Geschäftsleitung offenbar informiert war und beschlossen hat, keine Abhilfe zu schaffen.

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Die EBA wird die Informationen von EuReCA nutzen, um sich ein Bild von den ML/TF-Risiken des EU-Finanzsektors zu machen. Sie wird die EuReCA-Informationen gegebenenfalls auch an die zuständigen Behörden weitergeben, um sie in allen Phasen des Aufsichtsprozesses zu unterstützen, insbesondere wenn sich bestimmte ML/TF-Risiken oder -Trends abzeichnen. In dieser Hinsicht wird EuReCA als Frühwarninstrument fungieren, das den zuständigen Behörden helfen wird, zu handeln, bevor sich ML/TF-Risiken herauskristallisieren.

EuReCA basiert auf Artikel 9a Absätze 1 und 3 der EBA-Verordnung und des Entwurfs technischer Regulierungsstandards (RTS) für eine zentrale Datenbank für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU. Laut EBA wird EuReCA erst nach Genehmigung des Entwurfs der RTS durch die Europäische Kommission mit der Erhebung personenbezogener Daten beginnen.

Externer Link zur Internetseite der Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA