Aktuelle Studie der Arbeiterkammer Wien zu nachhaltigen Finanzprodukten
Im Rahmen einer Studie zu nachhaltigen Finanzprodukten hat die Arbeiterkammer Wien bei Banken und Kapitalanlagegesellschaften den aktuellen Status quo erhoben. Mystery Shopping, Nachhaltigkeits-Ratingplattformen und Gespräche mit Kundenbetreuern waren ebenfalls Teil der Studie, die zum Ergebnis kommt, dass noch nicht alles so nachhaltig funktioniert wie es sein sollte.
Beratung oft am Kundenwunsch vorbei
Bei Testkäufen (Mystery Shopping) in 16 Banken in Wien, Niederösterreich und Kärnten wurde erhoben, wie die Beratung zu nachhaltigen Investmentfonds abläuft. Laut AK Wien kam es dabei immer wieder vor, dass dem Testkäufer nur konventionelle Investmentfonds ohne Nachhaltigkeitsmerkmale empfohlen wurden.
Unter anderem die hohen Spesen bei den angebotenen nachhaltigen Investmentfonds legen den Schluss nahe, dass es den Banken kein Anliegen ist, nachhaltige Fonds für Kunden attraktiver zu machen. Gar keine Rolle spielten die Gütezeichen wie beispielsweise von FNG oder das österreichische Umweltzeichen.
Unterschiedliche Bewertungen zu Fonds
Aus dieser Studie geht auch hervor, dass die von Finanzinstituten beauftragte Research- und Rating-Agenturen zu ein- und demselben Investmentfonds zu unterschiedlichen Nachhaltigkeitsbewertungen kommen. Der Grund dafür liegt darin, dass den Nachhaltigkeitseinstufungen auch unterschiedliche Bewertungsverfahren zu Grunde liegen.
Ähnlich zeigt sich das Bild bei diversen Online-Bewertungsplattformen. Jede Plattform hat eigene Bewertungsansätze und Kennziffern, um nachhaltige Investmentfonds zu bewerten. Für Konsumenten wäre es daher laut AK Wien wichtig, sich nicht auf einen Fondsnamen zu verlassen, sondern – wenn möglich – einen infrage kommenden Fonds auf zumindest zwei verschiedenen Plattformen zu suchen bzw. die Bewertungen zum Fonds abzurufen.
Schwachpunkte und Probleme im Rechtsrahmen
In der Studie werden auch Problempunkte in der Offenlegungs-Verordnung sowie Schwachpunkte in der Taxonomie erörtert. Die AK Wien kritisiert – mit Verweis auf meinen Artikel Disclosure Verordnung: Offenlegungspflichten im Überblick – zu Recht, dass es keine Mindestgrenzen für nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung gibt, und dass die Kriterien der Taxonomie-Verordnung (noch) zu wenig feinjustiert sind.
Greenwashing
Wie aus der Mystery Shopping-Untersuchung der Studie hervorgegangen ist, gibt es in der Beratung erhebliche Mängel bzw. Wissensdefizite der Anlageberater in Banken. Die zahlreichen Interpretations- und Handlungsspielräume von Gesetzen (Taxonomie, Offenlegungs-Verordnung) bei der Konzeption von nachhaltigen Finanzprodukten lassen vielfach Greenwashing-Verdacht aufkommen. Als möglichen Lösungsansatz sieht die AK Wien allgemein anerkannte Blacklists von Unternehmen, die nicht in einen „Veranlagungstopf“ aufgenommen werden.
Externer Link zur Studie „Nachhaltige Finanzprodukte“ der AK Wien