Neue Rundschreiben der FMA iZm Geldwäsche-Prävention

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Am 18. Oktober 2021 hat die Finanzmarktaufsicht die Entwürfe zu aktualiserten Rundschreiben im Zusammenhang mit der die Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zur Konsultation veröffentlicht. Sämtliche Rundschreiben sollen unter anderem im Hinblick auf Dienstleistern in Bezug auf virtuellen Währungen adaptiert werden.

Konkret hat die FMA folgende Rundschreiben in einer überarbeiteten Version bis 15. November 2021 zur Konsultation bereitgestellt:

  • FMA-Rundschreiben Sorgfaltspflichten

  • FMA-Rundschreiben interne Organisation

  • FMA-Rundschreiben Meldepflichten

  • FMA-Rundschreiben Risikoanalyse

Abrufbar sind die Dokumente unter folgendem Link: FMA Konsultationen (Externer Link)

Die Aktualisierung der Rundschreiben umfasst, laut Begleitschreiben der FMA, im Wesentlichen drei große Themenblöcke:

  • Wirtschaftliche Eigentümer bei Private-Equity-Fonds
  • KYC („Know-Your-Customer“-Prinzip) inkl. KYCC („Know-Your-Customer’s- Customer“)
  • Ausführungen zum Compliance-Package

Auf den ersten Blick ergeben sich als den neuen Hinweisen zur internen Organisation durchaus einige Nachschärfungen vorhandener Verfahren und Prozesse. Einen genaueren Blick in die Entwürfe der Rundschreiben, inbesondere für WPF & WPDLU, werfen wir im Rahmen des FM-GwG Workshops am 23. November 2021:

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