MiFID II: Produktregulierung in der Anlageberatung

Ein zentrales Kapitel der MiFID II ist die Product Governance. Davon betroffen sind Hersteller von Finanzinstrumenten ebenso wie deren Vertreiber, also zum Beispiel Wertpapierunternehmen und Vermögensberater, die in der Anlageberatung tätig sind.

Insbesondere für Dienstleister, die in der Anlageberatung von Kunden mit Investmentfonds, Anlagezertifikaten, Aktien und Anleihen arbeiten, bedeutet die kommende Produktregulierung einen deutlichen organisatorischen Mehraufwand. Auch zivilrechtliche Risiken sind im Fall der Fälle wohl nicht zu unterschätzen.

Betroffen von der umfassenden Produktregulierung sind übrigens auch bestimmte Dienstleistungen wie zum Beispiel standardisierte Vermögensverwaltungsportfolios. Diese sieht die europäische Wertpapieraufsicht ESMA ebenfalls von den Regeln umfasst.

Vertreiber von Finanzinstrumenten müssen Leitlinien zur Produktüberwachung definieren. Die erste Pflicht besteht im Einholen von Informationen inklusive Zielmarkt vom Hersteller des Finanzinstruments und zu prüfen. Ohne definierten Zielmarkt ist das Vertreiben eines Finanzinstrumentes grundsätzlich nicht gestattet. Was insbesondere den Vertrieb von Aktien und Anleihen zur Herausforderung machen kann, da deren „Hersteller“ in der Regel keine derartigen Leitlinien erstellt haben, zumal sie oftmals nicht von der MiFID II umfasst sind.

Die zweite Verpflichtung besteht darin, die Zielmarktdefinition des Herstellers an die eigene, beabsichtigte Vertriebsstrategie anzupassen. Als Finanzberater ermitteln und bewerten Sie die Situation sowie die Bedürfnisse Ihrer Kunden, denen Sie das betreffende Finanzinstrument anbieten wollen.

MiFID II sieht vor, dass alle Finanzinstrumente vor ihrem Einsatz im Vertrieb bewertet werden. Es soll ermittelt werden für welche Kundengruppen das Finanzinstrument oder die Dienstleistung geeignet ist und für welche nicht.

Dazu kommt, dass alle am Produktüberwachungsprozess beteiligten Mitarbeiter über die notwendige Sachkenntnis verfügen müssen, um die Merkmale und Risiken der Finanzinstrumente oder Dienstleistungen sowie die Bedürfnisse, Merkmale und Ziele des ermittelten Zielmarktes zu verstehen. Hieraus erwächst ein zusätzlicher Schulungs- und Überprüfungsaufwand.

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