Digitaler Nachlass (1)

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Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Tod. Schon gar nicht mit dem eigenen. Das ist wohl einer der Hauptgründe dafür, dass schätzungsweise nur etwa ein Fünftel aller Österreicherinnen und Österreicher ein Testament gemacht haben. Laut Notariatskammer haben sogar nur elf Prozent der 30- bis 39-jährigen ihren letzten Willen festgehalten. Noch seltener wird der digitale Nachlass geregelt. Dabei spielt sich unser privater und beruflicher Alltag heutzutage mehr online ab als denn je.

Beim Vererben stehen meist Geld und Immobilien im Fokus. Aber was passiert nach unserem Ableben mit E-Mails, Social Media-Profilen, Chatverläufen, Bildern, Webshop- und Online-Banking-Accounts? Wer hat darauf Zugriff? Wer kann sie deaktivieren oder löschen? Und – insbesondere für Unternehmer sehr relevant – wer kann weiterhin wichtige Überweisungen durchführen? All das und noch viel mehr sollte vorsorglich geregelt werden. Auch, wenn diese Art der Nachlassplanung alles andere als erfreulich ist.

Schritt 1: das Testament

In Österreich existiert zwar eine gesetzliche Erbfolge, diese entspricht aber oftmals nicht dem tatsächlichen letzten Willen des Verstorbenen. Daher ist ein klar formuliertes (und rechtsgültig erstelltes) Testament unverzichtbar. Der Tod eines Menschen ist immer ein trauriger Moment, ohne Testament kann das Ableben für die Hinterbliebenen auch Existenz bedrohende Folgen haben.

Ganz besonders wichtig ist ein Testament unter anderem für alleinstehende Menschen, Patchwork-Familien und Partnerschaften, die ohne Trauschein bestehen. Insbesondere Unternehmer – vom EPU bis zum geschäftsführenden Gesellschafter eines KMU – sollten sich vorsorglich Gedanken über das Fortführen des Geschäftsbetriebes über ihren Tod hinaus machen.

Obwohl ein Testament auch ohne Notar gültig sein kann, ist professionelle Beratung empfehlenswert, da eine ganze Reihe von Formvorschriften eingehalten werden muss. Der Eintrag in das Testamentsregister ist ebenfalls ratsam. Testamente sollten darüber hinaus regelmäßig (zum Beispiel alle fünf Jahre oder anlassbezogen) überprüft werden. Ist der letzte Wille noch aktuell? Entspricht er noch der aktuellen Lebenssituation?

Schritt 2: die Vorsorgevollmacht

Nicht nur der Tod, auch Krankheiten oder Unfälle können Menschen ihrer Handlungsfähigkeit berauben. Berichten zufolge haben nur vier Prozent der Österreicherinnen und Österreicher eine Vorsorgevollmacht verfasst. Ist so eine Vorsorgevollmacht nicht vorhanden, kann es sein, dass vom Gericht ein Erwachsenenvertreter (früher: Sachwalter) bestimmt wird.

Mittels Vorsorgevollmacht können verschiedenen Personen für unterschiedliche Bereiche – zum Beispiel Medizinisches, Immobilien, Wertpapiere – bevollmächtigt werden. Bereits beim Erreichen der Volljährigkeit sollte eine Vorsorgevollmacht verfasst werden.

Schritt 3: die Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung schützen Sie sich davor, dass Ärzte Sie gegen ihren Willen bis zur letzten Stunde mit allen Möglichkeiten der modernen Medizin behandeln (müssen). Trotzdem haben nur acht Prozent der Österreicherinnen und Österreicher eine Patientenverfügung festgelegt.

In der Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Denn sonst müssen gegebenenfalls Angehörige folgenreiche Entscheidungen treffen, ohne den tatsächlichen Willen des Betroffenen zu kennen. Ebenso wie beim Testament ist es hier ratsam, professionelle Beratung, beispielsweise eines Notars, in Anspruch zu nehmen.

Die Patientenverfügung sollte im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats und im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert werden. Das stellt sicher, dass die Verfügung im Ernstfall verfügbar ist.

Schritt 4: der digitale Nachlass

  • Was passiert nach Ihrem Tod mit Ihren Social Media-Accounts auf Facebook, XING, LinkedIn, Twitter, Instagram, usw.?
  • Wer hat Zugriff auf Ihre E-Mail-Accounts, Cloud-Speicherplätze und Webshop-Accounts bei amazon, shöpping & Co.?
  • Was passiert mit Ihren Online-Abos bei Spotify, Netflix, Zeitungen und Magazinen?
  • Wer sorgt sich um Ihre Accounts beim E-Government (FinanzOnline, E-Zustellung behördlicher Schriftstücke, Handy-Signatur, Unternehmensserviceportal, usw.)
  • Wer soll Zugriff haben auf die Accounts bei Zahlungsdienstleisters (Online-Banking der Hausbank, PayPal, usw.)?
  • Wer bedient nach Ihrem Tod das Content Management System (CMS) Ihrer Internetseite?

Haben Sie sich über all diese Fragen schon einmal Gedanken gemacht? Denn auch Ihr digitaler Nachlass geht auf Ihre (gesetzlichen oder testamentarisch bestimmten) Erben über. Diese können umso einfacher und – viel wichtiger – in Ihrem Sinne handeln, wenn Sie rechtzeitig und klar festlegen, was mit Ihrem Online-Erbe geschehen soll.

Lesen Sie weiter im zweiten Beitrag aus der Serie Digitale Nachlassplanung!


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