Das Bundesministerium für Inneres hat sich das Veröffentlichen des neuen Geldwäsche-Lageberichts für die Geldwäsche-Tagung, die am 22. und 23. Oktober in Wien stattgefunden hat, aufgehoben. Entwicklungen, Phänomene und Schwerpunkte füllen den 44 Seiten starken Bericht.
Mein erster Blick im neuen Lagebericht galt der Anzahl der im Jahr 2018 von inländischen Verpflichteten, also Banken, Versicherungen, Gewerbetreibenden, Notaren, usw., abgegeben Verdachtsmeldungen. Langten 2017 noch 3.058 Verdachtsmeldungen bei der Geldwäschemeldestelle ein, waren es 2018 „nur mehr“ 2.744. Allerdings, so wurde im Rahmen der Geldwäsche-Tagung vom Bundeskriminalamt mitgeteilt, hat sich die Qualität der Meldungen deutlich verbessert.
Minus 10% bei Banken, plus 53% bei Rechtsanwälten
Während von Banken knapp 10 Prozent weniger Verdachtsmeldungen abgegeben wurden (2.976 zu 2.710), kamen von den Rechtsanwälten um 53 Prozent mehr, allerdings auf deutlich niedrigerem Niveau (Anstieg von 15 auf 23). Dafür gab es bei den Notaren einen Rückgang von 20 auf 15 Verdachtsmeldungen.
Bei allen anderen in der Statistik erfassten Berufsgruppen blieb die Anzahl der Verdachtsmeldungen mehr oder weniger konstant (niedrig). Obwohl Casinos und Wirtschaftstreuhänder die Anzahl ihrer abgegebenen Verdachtsmeldungen jeweils verdoppelt haben, wirkt sich das in der Statistik kaum aus. Von Casinos kamen 2018 immerhin 2 Meldungen (2017: 1), von den Wirtschaftstreuhändern 4 (2017: 2).
Null Verdachtsmeldungen von zwei Berufsgruppen
Versteigerer (die von den Meldepflichten nur dann erfasst sind, wenn sie Zahlungen von über 10.000 Euro in bar tätigen) und Immobilienmakler gaben im Jahr 2018 keine einzige Verdachtsmeldung ab. Insofern erstaunlich als gerade den Immobilienmaklern vom Bundeskriminalamt, also der Strafverfolgungsbehörde, eher erhöhtes Risiko zugeordnet wird.
Die Meldungen von Gewerbetreibenden wie Händlern, Versicherungsvermittlern und Vermögensberater (ausschließlich in Bezug auf Lebensversicherungen) sowie Unternehmensberatern (nur verpflichtet bei bestimmten Tätigkeiten) blieben stabil auf niedrigem Niveau. Im Jahr 2017 kamen von diesen Berufen 6 Verdachtsmeldungen, 2018 waren es 5.
2.744 Verdachtsmeldungen und nur 66 Verurteilungen
Im Jahr 2018 kam es zu exakt 66 Verurteilungen wegen Geldwäscherei. Angesichts der 2.744 Verdachtsmeldungen mag das eine verschwindend geringe Anzahl sein. Dabei gilt es jedoch zu bedenken, wie aufwendig und mühsam die Strafverfolgung von Geldwäsche-Delikten oftmals ist. Gerade dann, wenn die Fälle international sind, also über die Grenzen Österreichs hinaus strafverfolgt werden müssen, gestaltet sich die Arbeit des Bundeskriminalamtes als sehr herausfordernd (und bisweilen auch vergeblilch).
Wirksame Geldwäsche-Prävention wird immer wichtiger. Leider besteht eine große Diskrepanz zwischen dem Erfüllen der gesetzlichen Pflichten und dem tatsächlich wirksamen Verhindern von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die teils überschießenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. die Definition politisch exponierter Personen) sorgen zudem bei den Verpflichteten (verständlicher Weise) nicht für das wünschenwerte Engagement.
Über diesen externen Link zum Bundesministerium für Inneres / Bundeskriminalamt geht es zum Download des gesamten Lageberichts Geldwäsche 2018 …
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