Wirtschaftlicher Eigentümer: Neue Meldepflicht für Firmen

Beitragsbild GeldwäscheNeuerdings müssen Firmen, genauer gesagt juristische Personen, ihre tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer an ein zentrales Register melden. Denn am 15. Januar 2018 ist das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, kurz WiEReG, in Kraft getreten. Was auf den ersten Blick einfach klingt, kann in der Praxis zur Herausforderung werden.

Basis für das neue WiEReG ist die 4. Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union. Daher verweist auch das bereits sein 1. Januar 2017 geltenden Finanzmarkt-Geldwäschegesetz FM-GwG schon auf das WiEReG.

Wer muss seine wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen?

Betroffen sind Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Privatstiftungen und weitere Rechtsträger mit Sitz in Österreich. Sie müssen bis spätestens 1. Juni 2018 ihre wirtschaftlich Berechtigten an die Statistik Austria melden. Beim Verletzen der Meldepflicht drohen hohe Geldstrafen.

Können die Daten direkt aus dem Firmenbuch oder Vereinsregister übernommen werden, entfällt die Meldepflicht. Wie zum Beispiel bei einer GmbH, bei der alle Gesellschafter natürliche Personen sind (die jedoch keine Treuhänder sein dürfen).

Der Teufel steckt im Detail

Zum Beispiel bei komplexen internationalen Konzernstrukturen wird es spannend. Denn als letztgültige wirtschaftlich Berechtigte können ausschließlich natürliche Personen in Betracht. Treuhandschaften sind jedenfalls offenzulegen.

Direkt beteiligte natürliche Personen gelten als wirtschaftliche Eigentümer, wenn sie über 25 Prozent an der Gesellschaft halten. Ist der Anteilseigner aber wiederum eine Gesellschaft, kann es schwierig werden. Grundsätzlich muss bis zur Konzernspitze festgestellt werden, wer im Endeffekt die Kontrolle hat.

Wer hat Einblick in das Register?

Vorgesehen ist, dass neben einigen Behörden auch bestimmte Berufsgruppen Einsicht in das Register nehmen dürfen, die selber besondere Pflichten in Sachen Geldwäscheprävention haben, zum Beispiel Banken, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wertpapierfirmen.

Die Abfrage im Register ist kostenpflichtig. Und – etwas absurd, aber so ist es – niemand der Einblick nimmt, weil er den wirtschaftliche Berechtigten ermitteln muss, darf sich auf die Daten im Register verlassen. Wofür soll man dann aber bezahlen?


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