WiEReG-Auszüge: Massive Gebührenerhöhung geplant

Entwurf zur WiEReG NutzungsentgelteV sieht massive Gebührenerhöhung vor

Zur Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer haben Verpflichtete unter anderem einen Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG-Auszug) einzuholen. Im Zuge einer Anpassung der Nutzungsentgelt-Verordnung sollen auch die Gebühren für WiEReG-Auszüge um bis zu 82 (!) Prozent erhöht werden.

Seit der Inbetriebnahme des Registers am 15. Jänner 2018 sind – wie in den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf zu lesen ist – bis zum 31. Dezember 2022 Aufwendungen für den Betrieb des Registers in der Höhe von 5.129.123,30 Euro (Zahlen für 12/22 voraussichtlich) angefallen.

Gemäß § 17 Abs. 4 Z 3 WiEReG ist diesen ein Zuschlag für die Kosten der behördlichen Aufsicht durch die Registerbehörde von 50 Prozent hinzuzurechnen, womit in Summe 7.693.684,95 Euro an laufenden Kosten angefallen sind.

Demgegenüber stehen seit dem 2. Mai 2018 bis zum 31. Dezember 2022 eingenommene Nutzungsentgelte von 5.015.930,99 Euro, weswegen noch kein Beitrag zur Abtragung der Errichtungskosten und Weiterentwicklungskosten des Registers geleistet werden konnte.

Der Hauptgrund hierfür liegt darin, dass seit der Einrichtung des Registers durch mehrere Novellen umfangreiche Verbesserungen umgesetzt wurden, die die Datenqualität des Registers deutlich verbessert und die Funktionen für die einsichtsberechtigten Unternehmen erheblich erweitert haben. Unbestritten ist das österreichische WiEReG-Register im Vergleich zu den Registern anderer EU-Mitgliedstaaten deutlich besser und vollständiger im Hinblick auf die enthaltenen Daten.

Saftige Gebührenerhöhung

Die im Entwurf zur neuen Nutzungsentgelt-Verordnung geplanten Gebührenerhöhungen sind saftig. Die Einzelabfrage eines erweiterten WiEReG-Auszuges wird um 39 Prozent teurer (5 Euro statt bisher 3,60 Euro). Das Paket mit 750 Abfragen wird sogar um 82 Prozent teurer (3.000 Euro statt bisher 1.650 Euro). Siehe folgenden Screenshot aus der Textgegenüberstellung.

WiEReG_Gebuehrenerhoehung

Update 1. September 2023

Gebührenerhöhung wie geplant im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 260/2023 wurde am 1. September 2023 die neue Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur Festlegung der Nutzungsentgelte für die Nutzung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG-NutzungsentgelteV) geändert wird veröffentlicht. Die Gebührenerhöhung um bis zu 82 % ist daher fix.

Externer Link zum BGBl. II Nr. 260/2023


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