Wertpapierunternehmen machen zu wenig WiEReG-Abfragen

Finanzmarkt erinnert Wertpapierunternehmen an WiEReG-Abfragen

Bekanntlich müssen im Rahmen der Erfüllung der Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die wirtchaftlichen Eigentümer eines Rechtsträgers (wie z.B. OG, KG, AG, GmbH, Privatstiftung usw.) festgestellt und überprüft werden. Dies hat bei der Begründung der Geschäftsbeziehung sowie bei bestehenden Kunden im Rahmen einer Aktualisierung unter Berücksichtigung des Kundenrisikos periodisch in angemessenen Abständen zu erfolgen.

FMA bemängelt Anzahl der Abfragen

Die Finanzmarktaufsicht weist Wertpapierunternehmen darauf hin, dass WiEReG-Abfragen von Wertpapierunternehmen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen gering sind. Welche „Berufsgruppen“ das sind, darauf geht die FMA meines Wissens nicht näher ein, mutmaßlich dürfte es sich um Kreditinstitute handeln.


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Wenn ich richtig vermute, dann hinkt der Vergleich aus meiner Sicht. Wertpapierunternehmen haben ein grundsätzlich anderes Geschäftsmodell als Kreditinstitute, sind deutlich kleinere Unternehmen und haben in der Regel um ein Vielfaches weniger Kunden. Dazu kommt, dass Wertpapierunternhemen im Verhältnis deutlich weniger juristische Personen als Kunden haben. Es liegt daher in der Natur der Sache, dass Wertpapierunternehmen im Vergleich zu Banken viel weniger WiEReG-Abfragen durchführen.


Zielgruppe Privatpersonen = natürlich Personen

Wertpapierunternehmen betreuen federführend natürliche Personen und beschränken sich auf das Vermitteln, Empfehlen und Beraten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten. Bei den Wertpapierunternehmen, die ich begleiten darf, liegt der Anteil an juristischen Personen bzw. Rechtsträgern unter den Kunden im niedrigen einstelligen Prozentbereich, fallweise sogar unter ein Prozent. Entsprechend gering ist logischerweise die Anzahl der WiEReG-Abfragen. Auch der Hinweis der FMA steigert die Anzahl nicht, wenn die entsprechenden Kunden schlichtweg nicht vorhanden sind.

By the way … trotz der Tatsache, dass jeder WiEReG-Auszug Geld kostet, dürfen sich Verpflichtete gemäß § 11 WiEReG nicht ausschließlich auf die im Register enthaltenen Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer eines Rechtsträgers verlassen, sondern haben bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten nach einem risikobasierten Ansatz vorzugehen. Das heißt, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.

FMA prüft Anzahl der Anfragen

Die FMA ist selbstverständlich dazu berechtigt, die Einhaltung der verpflichtenden Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu überprüfen. In der Praxis wird, laut Fachverband Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich, der FMA eine Liste aller im Prüfzeitraum aus dem Register abgerufenen Auszüge vorzulegen sein (noch eine Liste, die zu führen ist …). Rechtsverstöße werden von der FMA entsprechend geahndet.

Dabei dürfen wir uns in Österreich glücklich schätzen, dass wir das WiEReG-Register haben. Vergleichbare Register, die eine ähnliche Vollständigkeit und Qualität aufweisen, gibt es in der EU sonst nämlich kaum. Österreich ist hier wirklich ein Vorbild für den Rest der EU-Mitgliedstaaten. Auf ein europaweites Register der wirtschaftlichen Eigentümer werden wir auch deshalb noch länger warten.


Link zur Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz WiEReG

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