Vortrag: Datenschutz im Alltag

Header_Datenschutz

Datenschutz ist auch gut drei Monate nach dem Stichtag 25. Mai 2018 in aller Munde. Nachdem die grundlegenden Pflichten, die sich aus den neuen Datenschutz-Vorschriften ergeben, erfolgreich in die Praxis umgesetzt wurden, gilt es, Datenschutz im unternehmerischen Alltag zu leben. Genau darauf konzentriert sich der Vortrag Datenschutz im Alltag.

Vorbei ist es mit der trockenen Theorie. Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutzerklärungen sind erstellt, technisch-organisatorische Maßnahmen sind eingerichtet und auf das Wahren der Rechte betroffener Personen haben Sie sich vorbereitet. Jetzt gilt es Datenschutz im – beruflichen wie auch privaten – Alltag zu leben.

Bereits einfache Maßnahmen erhöhen die Datensicherheit

Der neue Vortrag beschäftigt sich gezielt mit einfachen, zumeist unmittelbar anwendbaren Maßnahmen, die Ihre Datenverarbeitung sicherer und zuverlässiger machen. Ziel der Vortrages ist es, dass jeder Zuhörer ein Dutzend simple Maßnahmen mitnehmen kann, die er oder sie sofort umsetzen kann. Dabei dienen die gesetzlichen Vorschriften lediglich als Rahmen, im Fokus steht die machbare  Praxis am Schreibtisch im Büro ebenso wie auf der Couch zu Hause.

So einfach können Datenschutz-Verletzungen vermieden werden

Nicht nur professionelle Cyber-Angriffe gefährden die von uns verarbeiteten Daten, auch der Verlust oder Diebstahl eines Laptops, eines Smartphones oder eine USB-Speichersticks kann eine grobe Datenschutz-Verletzung darstellen. Personenbezogenen Daten (und nicht nur diese!) müssen gelöscht werden bevor ein gebrauchtes IT Gerät weiterverkauft oder zwecks Reparatur abgegeben wird. Und auch beim Telefonieren in der Öffentlichkeit und beim Arbeiten am Laptop im Kaffeehaus können Daten unbeabsichtigt offengelegt werden.

Richtig löschen ist gar nicht so einfach

Sollte ein Löschbegehren berechtigt sein, dann gilt es, die personenbezogenen Daten vollständig zu löschen. Löschen im Sinne der DSGVO bedeutet, dass die Daten so gelöscht werden müssen, dass ein Wiederherstellen nicht mehr möglich ist. Das Drücken der DEL-Taste auf der Tastatur oder das Formatieren der Festplatte reicht dazu nicht.

Und wenn Sie löschen, dann denken Sie nicht nur an Ihren Rechner am Schreibtisch, sondern auch an Ihren Laptop, Ihr Tablet, Ihr Smartphone – und gegebenfalls die IT-Geräte Ihrer Mitarbeiter. Personenbezogenen Daten befinden sich wahrscheinlich auch in Kontakt- und Kalendereinträgen sowie gespeicherten E-Mails. Vergessen Sie nicht auf Ihre Auftragsverarbeiter, die Sie über berechtigte Löschbegehren ebenfalls informieren müssen.

Anhand dieser und noch vielen weiteren Beispielen aus der Praxis zeigt der Vortrag eine Fülle von einfachen Maßnahmen auf, die Sie sofort und mit wenig Aufwand umsetzen können.

Wenn es auch Ihnen wichtig ist, dass Datenschutz möglichst einfach umgesetzt werden kann, dann …

Kontaktieren Sie mich noch heute!

Weitere interessante Beiträge:

DSGVO: Darf WhatsApp weiterhin genutzt werden?

Datenschutz für Gewerbliche Vermögensberater & Wertpapiervermittler