Sind Sie eine politisch exponierte Person?

Sind Sie eine politisch exponierte Person, kurz PEP? Nein? Vielleicht ja irgendwie doch. Die Chancen stehen nämlich durchaus gut, dass Sie bald als politisch exponiert gelten. Denn das neue Finanzmarkt-Geldwäschegesetz FM-GwG, das seit 1. Januar 2017 in Kraft ist, definiert diesen Begriff sehr weit. Jedenfalls werden Sie sich an diese Frage gewöhnen müssen.

Mit dem neuen FM-GwG wird die 4. Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union national umgesetzt. Ziel ist es, dem Missbrauch des Finanzsystems für die Zwecke der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung entgegenzuwirken. Das betrifft Sie nicht, meinen Sie? Oh doch! Die strengen Prüf- und Meldepflichten, die für Banken und Finanzdienstleister, aber unter anderem auch für Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte gelten (das Gesetz fasst diese Berufsgruppen als „die Verpflichteten“ zusammen), werden auch Sie bei Ihren Geldgeschäften spüren.

Besondere Gefahrengruppe PEP

Die EU-Richtlinie definiert eine Person als politisch exponiert, wenn sie ein wichtiges, öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat. Die Einstufung als PEP verhindert natürlich nicht, dass Sie Geldgeschäfte tätigen. Aber Ihr Banker, Ihr Finanzdienstleister, Ihr Anwalt oder auch Ihr Steuerberater muss Ihnen gegenüber – so er Sie als PEP identifiziert – erhöhte Sorgfaltspflichten wahrnehmen. Andernfalls drohen Strafen von bis zu fünf Millionen Euro (!) oder zehn Prozent seines jährlichen Umsatzes.

Wer ist nun ein PEP?

Angesichts der weiten Definition des Begriffes im neuen Gesetz kann es gut sein, dass auch Sie als politisch exponiert gelten – obwohl Sie noch nie ein wichtiges, öffentliches Amt bekleidet haben. Als politisch exponierte Personen gelten zum Beispiel Staats- und Regierungschefs, Minister und Staatssekretäre und Parlamentsabgeordnete. Weiters auch Führungsmitglieder politischer Parteien, Botschafter und hochrangige Offiziere. Die vollständige Liste ist noch länger, würde hier aber den Rahmen sprengen.

Ob Sie eines dieser Ämter bekleiden, wissen Sie natürlich. Als PEP gelten aber auch Ehe- bzw. Lebenspartner der politisch exponierten Person, deren Kinder (bereits ab der Geburt!) und deren Ehe- bzw. Lebenspartner sowie die Eltern. Und jetzt denken Sie einmal nach! Bekleidet irgendjemand in Ihrer Familie ein öffentliches Amt? Ist vielleicht politisch aktiv? Oder Offizier beim Bundesheer? In welchem Verwandtschaftsgrad stehen Sie zu ihm oder ihr? Gelten womöglich die Eltern Ihres Freundes, den Sie erst vor kurzem kennen und lieben gelernt haben, als PEP? Dann sind auch Sie als politisch exponiert einzustufen.

Jedenfalls als politisch exponiert gelten Sie, wenn Sie eine enge Geschäftsbeziehung mit einem PEP unterhalten oder gemeinsam mit einem PEP Eigentümer einer Firma sind. Besteht – bei strenger Auslegung – eine enge Geschäftsbeziehung auch dann schon, wenn Sie regelmäßig das Auto eines PEP warten oder einem PEP in Ihrem Wirtshaus sonntags Bier und Schweinsbraten servieren? Streng ausgelegt vielleicht schon.

Einmal PEP, immer PEP?

Als PEP gelten Sie auch mindestens zwölf Monate über das Bekleiden des wichtigen, öffentlichen Amtes hinaus. Mindestens, wohlgemerkt. Es können auch viele Jahre sein. Die Chance, dass Sie ab 1. Januar 2017 irgendwie ein PEP sind, ist also durchaus gut. Bereiten Sie sich auf diese Frage vor! Sie wird Ihnen bald gestellt werden.