Bei all den Fragen, die MiFID II beim praxisgerechten Umsetzen aufwirft, sind in den Tiefen des Gesetzes sehr sinnvolle Details enthalten. Fast hat es den Anschein als ob der Gesetzgeber beim Verfassen des Paragrafen 98 WAG 2018 einen Blick auf die Grundlagen des systematischen Risiko Managements geworfen hat.
Interne und anonyme Meldesysteme – wie sie unter § 98 WAG 2018 gefordert werden – sind nämlich ein erprobtes und ausgezeichnetes Instrument, um kritische Vorkommnisse gezielt zu ermitteln. Es empfiehlt sich also auch aus Sicht des Risiko Managements diese Bestimmung nicht als lästige Pflicht, sondern als sinnvolle Maßnahme zum Erkennen und Reduzieren von Risiken zu nutzen.
Critical Incident Reporting-System CIRS
CRIS dient dem nachhaltigen Steigern der Sicherheit im Unternehmen, denn die Anzahl der intern gemeldeten Fälle hilft gezielt das Gesamtsystem zu verbessern – und damit sicherer zu machen.
Anonym gemeldet werden im Rahmen von CRIS kritische Ereignisse (critical incident) sowie Beinahe-Schäden (near miss). Dabei melden direkt involvierte Mitarbeiter kritische Vorkommnisse, die gegebenenfalls auf größere Risiko-Szenarien hinweisen. Gleichzeitig ermöglicht CRIS das wechselseitige Lernen aus solchen sicherheitsrelevanten Ereignissen.
Risiko Management by MiFID II
Im Zusammenhang mit Finanzdienstleistern können das zum Beispiel Unschärfen beim Befolgen gesetzlicher Pflichten sein, die für jedes Wertpapierunternehmen ein kritisches Risiko darstellen. Aber auch herkömmliche, sicherheitsrelevante Ereignisse – beispielsweise in Bezug auf den Arbeitnehmer-Schutz – zeigen sich im Rahmen von CRIS.
So betrachtet gibt MiFID II bzw. das neue WAG 2018 einen wertvollen, in vielen Belangen sicherheitsrelevanten Prozess vor, der Ihr Unternehmen vor vermeidbaren Risiken schützen kann. Ein sehr sinnvoller Nebeneffekt der an 3. Januar 2018 geltenden Vorschriften.
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