Neuer Anlauf für EU-weites Vermögensregister

Geplantes Vermögensregister macht EU-Bürger zu gläsernen Menschen.

Seit Juli 2021 kennen wir die Entwürfe zu den neuen EU-Geldwäsche-Bestimmungen. Neben einer Richtlinie, die sich mit dem Einrichten einer europäischen Geldwäschebehörde (AMLA) beschäftigt, wird eine von den EU-Mitgliedstaaten direkt anwendbare Verordnung kommen. Nicht nur die darin geplante Bargeldobergrenze im Geschäftsverkehr von 10.000 Euro sorgt für Aufsehen, auch die Idee eines EU-weiten Vermögensregisters wird diskutiert.

Bereits im Juli 2021 hat die EU-Kommission eine Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister ausgeschrieben. Dienen soll dieses Register der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Es sollte untersucht werden, wie aus verschiedenen Quellen für Eigentum an Vermögen (wie Grundbuch, WiEReG-Register, Stiftungsregister usw.) Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können. Gleichzeitig sollte die Möglichkeit evaluiert werden, Daten über das Eigentum an Kryptowährungen, Kunstwerken, Immobilien und Gold aufzunehmen.


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Nun wird diese Idee im Rahmen der Diskussion über die finale Fassung der kommenden Geldwäsche-Bestimmungen vom EU-Parlament erneut ernsthaft diskutiert. Denn bestimmte (hochwertige) Güter können für Kriminelle attraktiv sein, um die Erlöse aus ihren illegalen Aktivitäten zu waschen. Im Fokus steht das Zusammenführen von Informationen zum wirtschaftlichen Eigentum.


Grundsätzlich ist das – nationale und europaweite – Konsolidieren von Daten zu wirtschaftlichen Eigentümern begrüßenswert. Für Verpflichtete zur Geldwäsche-Prävention würde dies eine deutliche Erleichterung darstellen. Das System zur EU-weiten Vernetzung der Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen (BORIS) befindet sich schon im Aufbau. Das geplante Vermögensregister geht jedoch weit darüber hinaus.


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Dazu sollen nationale Daten der Steuer- und Finanzbehörde, aus Grundbuch und Melderegister, zu politisch exponierten Personen, Reisepass- und Visa-Daten sowie Daten aus dem „Sozialversicherungsregister“ kommen. Weiters Informationen aus dem Waffenregister, zu Jahresabschlüssen von Unternehmen, Insolvenzdaten und Strafverfolgungsinformationen.


Der Plan ist, all diese Register und noch einige mehr auf EU-Ebene zusammenzuführen und den nationalen Geldwäschemeldestellen sowie der vorgesehenen europäischen Aufsichtsbehörde AMLA – und eingeschränkt auch der breiten Öffentlichkeit (!) – „unmittelbar und ungefiltert“ zur Verfügung zu stellen.


Die EU-Mitgliedstaaten sollen auch in Erwägung ziehen, Informationen über das Eigentum an bestimmten anderen Gütern von hohem Wert in das Vermögensregister aufzunehmen. Was das EU-Parlament als hochwertige Güter ansieht, wird nicht näher ausgeführt. Kunstwerke, Edelmetalle, Uhren, Schmuck, Krypto-Assets? Offen bleibt auch die Frage, wer diese Informationen in das Register einpflegt. Die Motivation des Einzelnen, seine anonym im Safe aufbewahrten Goldmünzen freiwillig zu melden, wird eher gering sein. Ab welchem Wert ist ein Gut überhaupt hochwertig? Wer schätzt dessen Wert? Macht die Behörde Stichproben?

Ganz ausgegoren ist die Idee zum EU-weiten Vermögensregister nicht. Fragen zum Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre sind unbeantwortet. Ganz offensichtlich will die EU aber einen weiteren großen Schritt hin zum gläsernen EU-Bürger setzen.


Dieser Beitrag ist erstmals im Börsen Kurier Nr. 42 vom 19. Oktober 2023 erschienen.


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