Neue Risikoerhebungsbögen für Gewerbetreibende

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Im Rahmen der vergangenen Geldwäsche-Tagung hat das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaft BMDW neu gestaltete Risikoerhebungsbögen für Gewerbetreibende angekündigt. Seit 24. März 2021 sind die neuen gestalteten Fragebögen zum Ermitteln und Bewerten von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken – neuerdings auch online im USP – verfügbar.

Online im USP und mehr Fragen

Zwei wesentliche Neuerungen bringen die neuen Risikoerhebungsbögen mit sich. Erstmals kann die Risikobewertung über das Unternehmensserviceportal online erstellt und dokumentiert werden. Vorteil für die zuständige Gewerbeaufsichtsbehörde: sie hat sofortigen und direkten Zugriff auf die Risikoanalysen der verpflichteten Gewerbetreibenden.

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Parallel dazu sind die Risikoerhebungsbögen nach wie vor im Format EXCEL verfügbar. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob die EXCEL-Tabellen, wie in der Vergangenheit, elektronisch ausgefüllt werden können. Dem ist aber nicht mehr so. Werden die EXCEL-Tabellen genutzt, müssen diese von der Internetseite des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaft BMDW heruntergeladen, ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden. Digitalisierung macht also nicht immer Fortschritte.

Die zweite Neuerung sind die enthaltenen Fragen, anhand derer verpflichtete Gewerbetreibende ihr Risiko des Missbrauchs für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ermitteln und bewerten sollen. Der Fragenkatalog ist umfangreicher geworden, und die zur Wahl stehenden Antworten wurden vom BMDW bereits mit Risikoeinstufungen versehen. Dabei wurde die bekannte Systematik beibehalten sowie um „Risiko 4“ erweitert:

Ein Ergebnis unter 2 (0 – 1,9) bedeutet geringes Risiko, ein Ergebnis ab 2 und unter 3 (2,0 – 2,9) mittleres Risiko und ein Ergebnis ab 3 steht für hohes Risiko.

Fragwürdige Risikoeinstufung

Für Diskussionen unter Geldwäsche-Experten sowie unter verpflichteten Gewerbetreibenden sorgen weniger die neu aufgenommenen Fragen, sondern viel mehr die vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaft BMDW vorgenommen Risikoeinstufungen mancher Antworten. Diese sind teilweise weder nachvollziehbar noch objektiv begründbar.

Alleine die Tatsache, dass Gewerbetreibende einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen und einen Gewerbestandort haben (müssen), ergibt schon mindestens Risiko 2 = mittleres Risiko.

Selbst wenn Gewerbetreibende keine einzige politisch exponierte Person unter ihren Kunden haben, besteht laut Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaft BMDW bereits Risiko 2 = mittleres Risiko.

Gewerbetreibenden, die über 50 Prozent ihrer Geschäfte mit persönlichem Kontakt zu (potentiellen) Kunden abschließen, wird Risiko 3 = hohes Risiko zugeordnet. Haben Gewerbetreibende weniger als 50 Prozent persönlichen Kundenkontakt, ergibt sich sogar Risiko 4 = sehr hohes Risiko. Alleine die Tatsache, dass Gewerbetreibende also Kunden haben, bedeutet für das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaft BMDW mindestens hohes RIsiko.

Unbestritten ist, dass im Zusammenhang mit virtuellen Währungen ein erhöhtes Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besteht. Nicht nachvollziebar ist allerdimgs, warum selbst dann, wenn Gewerbetreibende gar keine Berührungspunkte mit virtuellen Währungen haben, also keine einzige Transaktion in virtuellen Währungen tätigen, bereits Risiko 2 = mittleres Risiko bestehen soll.

Manche Risikoeinstufungen des Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaft BMDW sind nicht nachvollziehbar. Die echte „Unterstützung für die betroffenen Gewerbetreibenden“ zum Ermitteln ihres tatsächlichen Risikos für den Missbrauch zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind die neuen Risikoerhebungsbögen daher leider nicht.


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