MiFID-Review: Provisionsverbot und Weiterbildung

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Neuer Anlauf für Provisionsverbot und Wunsch nach mehr Weiterbildung

Es ist wieder einmal soweit: auf EU-Ebene wird über Änderungen der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive, Finanzmarkt-Richtlinie) diskutiert. Neben dem Dauerbrenner Provisionsverbot unterstellen drei Abgeordnete des Europäischen Parlaments den Wertpapierfirmen auch mangelnde Ausbildung. Ein kurzer Blick auf zwei Details der Änderungsanträge.

Provisionsverbot

Eero Heinäluoma und Jonás Fernández von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament sowie Karima Delli von der Group of the Greens/European Free Alliance schlagen u.a. folgenden in Artikel 24 der MiFID folgenden neuen Absatz 3a vor:

Bei der Erbringung von Anlageberatung, Portfolioverwaltung oder reinen Ausführungsdienstleistungen dürfen Wertpapierfirmen nur durch Gebühren vergütet werden, die vom Kunden oder im Namen des Kunden zu zahlen sind, und dürfen keine anderen Zahlungen oder Vorteile im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen erbitten oder annehmen, unabhängig davon, ob sie beabsichtigen, die Zahlungen zu erstatten oder die Vorteile an den Kleinanleger weiterzugeben;

Nach wie vor stellt sich die Frage, ob ein Provisionsverbot tatsächlich zum Wohl der Anleger ist. Der Fachverband Finanzdienstleister in der WKO wird diesen Antrag anlehnen.

Aus- und Weiterbildung

Paul Tang, Alfred Sant, Aurore Lalucq, alle von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, meinen u.a.:

However, a lack of training of investment firms means they struggle taking these preferences on board. (dt: Da die Wertpapierfirmen jedoch nicht ausreichend geschult sind, fällt es ihnen schwer, diese Präferenzen zu berücksichtigen.

Was sie zu dieser Unterstellung veranlasst, bleibt unbeantwortet. Sie wünschen sich jedenfalls eine jährliche Fortbildungsverpflichtung für Mitarbeiter im Ausmaß von mindestens 35 Stunden. Davon sollen mindestens 10 Stunden auf das Thema Nachhaltigkeit entfallen.

Außerdem sollen Kunden, welche im Sinne der EU-Nachhaltigkeitspräferenzen nachhaltig investieren möchten, verpflichtend drei Fonds gemäß Artikel 9 der Offenlegungsverordnung („dunkelgrüne“ Finanzprodukte) angeboten werden. Auch diese beiden Ideen wird der Fachverband Finanzdienstleister in der WKO ablehnen.


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