MiFID II: Der Teufel steckt im Detail (3)

Sind Sie schon fit für MiFID II? Ganz sicher beschäftigen Sie sich schon intensiv mit dem Umsetzen in die Praxis, richtig? Denn Sie wissen ja: am 3. Januar 2018 geht´s los!

Viele Dokumente müssen an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst werden. Unter anderem auch der Angemessenheits- und Eignungstest, also das Risikoprofil des potentiellen Kunden bzw. auf Deutschland bezogen den WpHG-Fragebogen.

Der Beurteilung der Eignung und Angemessenheit widmet die Delegierte Verordnung 2017/565 den gesamten Abschnitt 3, welcher die Artikel 54 bis 58 umfasst. Im Wesentlichen soll dieser Test dazu dienen, dass die empfohlenen Produkte bzw. die angebotene Portfolioverwaltungsdienstleistung

  • den Anlagezielen des Kunden, auch hinsichtlich seiner Risikobereitschaft, entsprichen,
  • etwaige mit dem Geschäft einhergehende Anlagerisiken für den Kunden finanziell tragbar sind, und
  • der Kunde mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen die mit dem Geschäft oder der Portfolioverwaltung einhergehenden Risiken verstehen kann.

Entspricht Ihr derzeitigen Anlegerprofil bzw. Ihr aktueller WpHG-Fragebogen bereits diesen Anforderungen?

Eruieren Sie im Gespräch mit dem Kunden schon seine Risikotoleranz sowie seine Risikotragfähigkeit?

Stellen Sie sicher, dass Ihr Kunde die von Ihnen angebotenen Dienstleistungen versteht?

Wenn nicht, dann wird es für das Überarbeiten Ihres Risikoprofils höchste Zeit! Wenn Sie Fragen dazu haben …

Kontaktieren Sie mich noch heute!