MiFID II: Der Teufel steckt im Detail (2)

Die Anwendung von MiFID II steht unmittelbar bevor. Bis zum 3. Januar 2018 sind es nur mehr 83 Tage! Die Zeit für das Umsetzen in die Praxis wird also immer knapper. Und dabei zeigen sich die Details von MiFID II …

Relevanz von Zielmärkten für Portfolioverwalter

Von großer Bedeutung sind die vom Hersteller festgelegten Zielmärkte für Finanzinstrumente für den Vertrieb. Als Portfolioverwalter vertreiben Sie zwar keine Finanzinstrumente im Sinne der Product Governance. Aber wie intensiv müssen Sie die Zielmärkte in der Vermögensverwaltung dennoch berücksichtigen?

Beschwerdeverfahren

Die DelVO 2017/565 verlangt das detaillierte Offenlegen Ihres Beschwerdemanagement-Prozesses. Wie detailliert und wo werden Sie diesen Prozess darlegen?

Telefonaufzeichnungen

Wertpapierfirmen müssen in schriftlicher Form wirksame Grundsätze für u.a. das Aufzeichnen von Telefongesprächen „festlegen, umsetzen und aufrechterhalten“. Welche Pfllichten haben Sie, wenn Sie unter MiFID II telefonische Weisungen und Aufträge entgegennehmen oder – zum Beispiel an eine Depotbank – weiterleiten?

Überwachen der 10% Schwelle für den Wertverlust

Portfolioverwalter müssen dem Kunden mitteilen, wenn der Gesamtwert des betreffenden Portfolios um 10 Prozent fällt. Und zwar „spätestens am Ende des Geschäftstags, an dem der Schwellenwert überschritten wird“. Mit welchem Verfahren stellen Sie das als Portfolioverwalter sicher?

Aufzeichnung von Geschäften und Handelsentscheidungen

Handelsentscheidungen in der Portfolioverwaltung müssen detailliert dokumentiert werden (DelVO 2017/565, Anhang IV, Abschnitt I und II). Wie dokumentieren Sie die angeführten bis zu 40 (!) Punkte?

Diese und noch viel mehr Details zeigen sich beim Umsetzen von MiFID II in die Praxis. Wenn Sie Fragen dazu haben …

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