Auszug aus dem Whitepaper zur Richtlinie über Umweltaussagen
Angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Kennzeichnungen und Berechnungsmethoden in der EU können Verbraucher:innen, Unternehmen, Investor:innen und weitere Interessenträger:innen nur schwer feststellen, ob Umweltaussagen vertrauenswürdig sind. Wenn Umweltaussagen aber nicht verlässlich, vergleichbar und überprüfbar sind, können Verbraucher:innen, Unternehmen, Investor:innen sowie öffentliche Verwaltungen und NGOs mit ihren Kaufentscheidungen nicht in vollem Maße dazu beitragen, bessere Umweltleistungen zu belohnen. Gleichzeitig wird das Potenzial grüner Märkte nicht vollständig ausgeschöpft.
All diese Mängel möchte die EU-Kommission mit der Green Claims Directive beheben. Der Name Green Claims Directive, oder abgekürzt GCD, leitet sich aus dem englischen Original-Titel des Richtlinienentwurfs ab: „Proposal for a directive on substantiation and communication of explicit environmental claims“. Auf deutsch: „Entwurf einer Richtlinie über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die dies-bezügliche Kommunikation“, kurz: Richtlinie über Umweltaussagen.
Bezogen auf die Marktkommunikation zielt die Richtlinie daher darauf ab,
- Umweltaussagen EU-weit verlässlich, vergleichbar und überprüfbar zu machen,
- Verbraucher:innen vor Greenwashing zu schützen,
- einen Beitrag zur kreislauforientierten und grünen Wirtschaft zu leisten und
- gleiche Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf die Umweltleistung von Produkten (dazu zählen auch Dienstleistungen) und Unternehmen zu schaffen.
Der Vorschlag zielt auf ausdrückliche Behauptungen ab, die
- auf freiwilliger Basis von Unternehmen gegenüber Verbrauchern (B2C) durchgeführt werden,
- Umweltauswirkungen, Aspekte oder die Leistung eines Produkts (oder Dienstleistung) oder eines Unternehmens selbst ab-decken und
- derzeit nicht unter andere EU-Vorschriften fallen.
Nach diesem Vorschlag müssen Unternehmen und Gewerbetreibende freiwillige Aussagen über Umwelteigenschaften ihrer Produkte und Dienstleistungen oder ihrer Organisationen nachweisen. Es soll eine Vorab-Prüfung expliziter Umweltaussagen geben, bevor diese kommuniziert werden dürfen! (…)
Noch ist nicht endgültig entschieden …
Der Entwurf der Richtlinie über Umweltaussagen liegt seit 22. März 2023 vor. Die abschließenden Trilog-Verhandlungen (zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission) über den finalen Richtlinientext sollen im 1. Halbjahr 2025 beginnen. Es ist zeitlich nicht absehbar, wann die endgültige Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und damit in Kraft tritt (frühenstens im Herbst 2025). Dieses Whitepaper stützt sich auch auf das letzte Dokument des Gesetzgebungsverfahrens auf EU-Ebene, der Allgemeinen Ausrichtung des EU-Rates vom 17. Juni 2024.
… trotzdem besser schon heute GCD beachten!
Dennoch ist es ratsam, bereits heute einen Blick in die kommenden Regeln für Umweltaussagen im Marketing und der Werbung zu werfen. Zwar werden die gesetzlichen Bestimmungen noch eine Weile auf sich warten lassen, doch bereits heute stehen „grüne“ Werbeaussagen auf Basis des geltenden Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb unter strenger Beobachtung von nachhaltig gesinnten Konsument:innen, Konsumentenschutz- und Umweltorganisationen, Arbeiterkammern, Mitwerbern und Rechtsanwälten. Ganz abgesehen davon, dass die heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen Umweltaussagen grundsätzlich bereits umfassen.
Download des kostenlosen Whitepapers zur Green Claims Directive