Geldwäsche-Tagung des Innenministeriums

Bild Geödwäsche TagungAm 28. und 29. Mai 2018 fand in Salzburg die 4. Geldwäsche-Tagung des Miniteriums für Inneres statt. Im Großen Saal der WIFI Salzburg versammelten sich über 300 Finanzdienstleister, vorwiegend Banker, aber einige Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Notare. Im Fokus der zweitägigen Vortragsreihe standen aktuelle Neuerungen und Entwicklungen hinsichtlich nationaler und internationaler Maßnahmen zum Verhindern von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Das Fachwissen der Referenten aus verschiedenen Ministerien, der Finanzmarktaufsicht und dem Bundeskriminalamt in Verbindung mit deren Erfahrungen vermittelte einen hervorragenden Einblick in die nationalen Praxis. Auch einen Ausblick auf die kommende 5. Geldwäsche-Richtlinie der EU, die sich endlich auch dem Thema Krypto-Währungen widmet, erhielten die Teilnehmer. Die Hoffnung, dass sich an der überschießenden Definition der politsch exponierten Person etwas ändert, wird hingegen unerfüllt bleiben.

Die Ausführungen zum neuen Register für wirtschaftliche Eigentümer auf Basis der Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes WiEReG machten klar, warum es beim Befüllen des Registers Probleme gibt und die Frist für das Einmelden daher verlängert werden müsse. Die Matierie ist – sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch das Ministerium – hochgradig komplex. Welchen Nutzen das Register in der Praxis haben wird, werden wir noch sehen.

Den Abschluss bildet ein Vortrag der Geldwäsche-Meldestelle FIU, der mit pointierten Fallstudien und Trends aus der Praxis einen halbwegs heiteren Ausklang darstellte.


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