Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer lud am Abend des 19. Februar 2018 in den Festsaal des Wiener Marriott Hotels am Stadtpark. Ganz und gar nicht festlich war das Thema des Informationsabends: Geldwäsche-Prävention – Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Drei fachkundige und renommierte Referenten beleuchteten im Detail die Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union in die alltägliche Praxis von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Antworten gab es für die Zuhörer im vollen Festsaal unter anderem auf folgende Fragen:
- Was ist Geldwäsche und wie funktioniert Geldwäsche?
- Was definieren die Gesetze als Vortaten der Geldwäsche?
- Wann besteht für Steuerberater eine Meldepflicht?
- Wie sind Klienten und gegebenenfalls politisch exponierte Personen zu identifizieren?
- Wie identifiziere ich den wirtschaftlichen Eigentümer?
- Wie sind die Risikoprofile für – jeden einzelnen – Klienten?
- Wie sieht eine Kanzlei-Risikoanalyse aus?
Im Detail betrachtet wurde auch die Funktion des Geldwäschebeauftragten, der von jeder Kanzlei zu benennen ist. Dieser muss nicht zwingend dem Leitungsorgan angehören, es kann auch ein entsprechend fachkundiger, externer Spezialist zum Geldwäschebeauftragten bestellt werden, der u.a. beim Erstellen der Kanzlei-Risikoanalyse, dem Einrichten eines internen Meldesystems und dem Aufsetzen der notwenigen Prozesse sowie der Schulung der Mitarbeiter unterstützt.
Als Experte für Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stehe ich Ihnen als fachkundiger Ansprechpartner und ggf. als Geldwäschebeauftragter für Ihre Kanzlei gerne zur Verfügung!
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