Profi-Fußballvereine und Fußballvermittler zur Geldwäsche-Prävention verpflichtet
Fast zeitgleich mit dem Anpfiff der Fußball-Europameisterschaft hat die EU-Kommission Mitte Juni die neuen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit steht fest, dass der Kreis der Verpflichteten zur Geldwäsche-Prävention um Profifußballvereine und Fußballvermittler erweitert wird.
Bereits die Supranationale Risikoanalyse, also die Geldwäsche-Risikoanalyse auf EU-Ebene, hält im Oktober 2022 (wenige Wochen vor Anpfiff der letzten Fußball-Weltmeisterschaft) fest, dass mit dem „Profifußball“ inhärente Risiken verbunden sind.
„Die Tätigkeiten von Profifußballvereinen und Fußballvermittlern sind aufgrund (…) der damit verbundenen beträchtlichen Summen, Geldströme und finanziellen Interessen, der Häufigkeit von grenzüberschreitenden Transaktionen und der manchmal undurchsichtigen Eigentumsstrukturen Risiken der Geldwäsche und damit zusammenhängender Vortaten ausgesetzt.“, ist in Erwägungsgrund 24 der Geldwäsche-Verordnung zu lesen.
In den Anwendungsbereich der Verordnung fallen grundsätzlich alle Profifußballvereine, denen eine Lizenz erteilt wurde, die an einer nationalen Fußball-Liga in einem EU-Mitgliedsstaat teilnehmen, dessen Spieler und Personal unter Vertrag stehen und für ihre Dienstleistungen entlohnt werden. Führen diese Vereine bestimmte Transaktionen durch, explizit genannt werden Transaktionen mit Investoren, Sponsoren, Fußballvermittlern und Spielertransfers, gelten für sie die Bestimmungen der neuen Geldwäsche-Verordnung.
EU-Mitgliedsstaaten können auf Grundlage einer Risikoanalyse Vereine, die einen jährlichen Gesamtumsatz von weniger als € 5 Mio. erzielen, ganz oder teilweise von den Anforderungen ausnehmen. Ob Österreich von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen wird, bleibt abzuwarten.
Während die neuen Geldwäsche-Bestimmungen für alle Verpflichteten ab 10. Juli 2027 gelten, wird Fußballvereinen und Fußballvermittlern eine verlängerte Übergangsfrist bis 20. Juli 2029 zugestanden.