
EU-Kleinanlegerstrategie: mehr Anlegerschutz, mehr Kostentransparenz, mehr Wettbewerbsfähigkeit
Mitte Dezember 2025 hat sich die europäische Politik (noch unter dänischer Ratspräsidentschaft), nach zweieinhalb Jahren intensiver und kontroverser Diskussion, auf die Eckpunkte der EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy RIS) geeinigt. Sie soll Verbraucher stärken und schützen, wenn sie investieren. „Gleichzeitig liefert dies einen willkommenen Impuls im Hinblick auf den Beitrag des EU-Finanzmarkts zu unserer allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit.“, gibt sich die dänische Wirtschaftsministerin Stephanie Lose optimistisch.
Zu wenig private Investitionen
In der EU ist die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten im Vergleich zu anderen Ländern gering. Im Jahr 2021 wurden nur rund 17 % des Vermögens privater EU-Haushalte in Form von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Fonds und Finanzderivate) gehalten, in den USA waren es bereits 43 %. Laut Aktienbarometer 2025 der Wiener Börse besitzen mittlerweile 30 % der österreichischen Bevölkerung Wertpapiere. Ein hoher Anteil des privaten Vermögens in der EU wird jedoch weiterhin in Form von Bankeinlagen gehalten, obwohl laut EU-Rat „langfristige Investitionen in Aktien in der Vergangenheit zu erheblichen Gewinnen geführt haben“.
Value für money
Die EU-Kleinanlegerstrategie verschärft die Vorschriften für die Produktgestaltung, um sicherzustellen, dass Kleinanleger Anlageprodukte vergleichen können und Produkte wie Investmentfonds, ETFs und Lebensversicherungen ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis (Value für money) bieten. Wirklich neu daran ist, dass auf Basis eines (noch zu entwickelnden) standardisierten Vergleichssystems für alle Arten von Finanzprodukten bewertet werden soll, ob die Gesamtkosten und -gebühren gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. Ist dies nicht der Fall, sollen solche Produkte nicht zum Verkauf zugelassen werden.
Client journey
Die Beurteilung der Eignung, also die Pflicht von Finanzberatern zu prüfen, ob empfohlene Anlageinstrumente für den jeweiligen Kunden im Hinblick auf Kenntnisse und Erfahrungen, Anlagehorizont, Risikotoleranz usw. geeignet sind, soll nicht (noch) komplexer, aber anders werden. Beim Empfehlen nicht-komplexer, kostengünstiger und breit diversifizierter Finanzinstrumente (wie z.B. Fonds mit angemessenen Gebühren) soll die Abfrage der Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden entfallen.

„Es sollte für alle einfach und sicher sein, mehr aus ihren Ersparnissen zu machen“, sagt Morten Bødskov, dänischer Minister für Industrie, Unternehmen und Finanzfragen. Wer die umfangreichen Know your Customer-Fragebögen von Finanzdienstleistern kennt, wird daran zweifeln, ob ein paar Angaben weniger im „Kundenerlebnis“ (Client journey) tatsächlich den Zugang zu einfachen Anlageprodukten erleichtern.
Die EU-Kommission denkt sogar an das Einrichten eines „europaweiten Instruments“ (Datenbank?) mit Informationen zu Finanzprodukten. Kleinanleger sollen so die Möglichkeit erhalten, alle in der gesamten EU (sic!) verfügbaren Anlageprodukte, einschließlich ihrer Kosten, Leistung und anderer Merkmale, besser vergleichen zu können.
Inducements
Ein generelles Verbot von Provisionen (inducements) für Finanzberater ist vom Tisch. Um jedoch Interessenkonflikte für Finanzberater zu vermeiden, soll es (noch) strengere Vorschriften zu Anreizen wie Gebühren, Provisionen, monetären oder nicht-monetären Vorteilen geben, die Finanzdienstleister für ihre Beratungsleistungen erhalten. Sie müssen sicherstellen, dass Anreize zu greifbaren Vorteilen für die Kunden führen. Jeder EU-Mitgliedstaat kann dennoch für sich entscheiden, ein gänzliches Provisionsverbot auf nationaler Ebene einzuführen.
Financial literacy and finfluencer
Die RIS möchte auch die Finanzkompetenz (financial literacy) fördern. Mitgliedstaaten sollen den Verbrauchern geeignetes Material zur Finanzkompetenz zur Verfügung stellen, damit diese die mit Investitionen verbundenen Risiken und Vorteile besser verstehen und die Finanzberatung, die sie erhalten, kritisch bewerten können. Auch auf die Tätigkeiten von Finanz-Influencern (Finfluencer) wird in der RIS hingewiesen, die manchmal oberflächliche Finanzberatung anbieten, vor allem über die sozialen Medien.
Nächste Schritte
Die Beratungen zur RIS werden noch fortgesetzt. Hält der Zeitplan, könnten die neuen Vorschriften frühestens im 2. Halbjahr 2028 zur Anwendung komme. Ob die RIS dann tatsächlich zu mehr privaten Investitionen am Kapitalmarkt führt, bleibt abzuwarten.
Dieser Beitrag ist erstmal im Börsen-Kurier Nr. 3 vom 16. Januar 2026 erschienen.

