EU nimmt Angemessenheitsbeschluss zum Vereinigten Königreich an

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Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2021 im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO den Angemessenheitsbeschluss zu Großbritannien angenommen. Der Beschluss tritt mit diesem Datum in Kraft – und damit „fünf vor zwölf“, den exakt zwei Tage später wäre die Übergangsregelung nach dem Brexit ausgelaufen. Personenbezogene Daten können nun ungehindert aus der EU an Großbritannien transferiert werden. Dort gilt für sie ein garantiertes Schutzniveau, das jenem der DSGVO gleichwertig ist.

Věra Jourová (Vizepräsidentin für Werte und Transparenz) erklärte dazu: „Das Vereinigte Königreich ist zwar aus der EU ausgetreten, aber seine rechtlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten sind noch die alten. (…) Zugleich haben wir die Bedenken, die vom Parlament, von den Mitgliedstaaten und vom Europäischen Datenschutzausschuss unter anderem hinsichtlich möglicher künftiger Abweichungen von unseren Standards im Datenschutzrahmen des Vereinigten Königreichs geäußert worden sind, sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen. (…).„.

Didier Reynders (Kommissar für Justiz) fügte hinzu: „Nach monatelanger sorgfältiger Prüfung können wir den EU-Bürgerinnen und -Bürgern heute die Gewissheit geben, dass ihre personenbezogenen Daten bei Übermittlungen in das Vereinigte Königreich geschützt sind. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil unserer neuen Beziehungen zum Vereinigten Königreich. (…) Die EU hat die höchsten Standards auf dem Gebiet des Schutzes personenbezogener Daten, und diese dürfen nicht beeinträchtigt werden, wenn personenbezogene Daten ins Ausland übermittelt werden.“.

Wichtigste Elemente

Bild_Buch_Andreas_Dolezal_Datenschutz_Jetzt_bestellenDas Datenschutzsystem des Vereinigten Königreichs basiert weiterhin auf denselben Regeln, die galten, als das Vereinigte Königreich noch Mitgliedstaat der EU war. Das Vereinigte Königreich hat die Grundsätze, Rechte und Pflichten der DSGVO und der Richtlinie zum Datenschutz vollumfänglich in sein heutiges, seit dem Brexit geltendes Rechtssystem übernommen.

In Bezug auf den Zugriff auf personenbezogene Daten durch Behörden im Vereinigten Königreich (insbesondere aus Gründen der nationalen Sicherheit) sieht das System des Vereinigten Königreichs starke Garantien vor. Insbesondere die Datenerhebungen durch Nachrichtendienste unterliegen der vorherigen Genehmigung durch ein unabhängiges Rechtsorgan. Alle Maßnahmen müssen notwendig und im Hinblick auf das verfolgte Ziel verhältnismäßig sein.

Der Angemessenheitsbeschluss enthält eine Verfallsklausel, durch die die Geltungsdauer strikt begrenzt wird. Der Beschluss läuft vier Jahre nach seinem Inkrafttreten aus. Danach kann er erneuert werden, falls das Vereinigte Königreich weiterhin ein angemessenes Datenschutzniveau sicherstellt. Während dieser vier Jahre wird die Kommission die Rechtslage im Vereinigten Königreich weiterhin im Blick behalten und jederzeit eingreifen können, falls das Vereinigte Königreich von dem derzeit bestehenden Datenschutzniveau abweicht.

Download Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28.6.2021 gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten durch das Vereinigte Königreich

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