ESRS: European Sustainability Reporting Standard

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Europäischer Standard für Nachhaltigkeitsberichte nimmt Form an

Am 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission die Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards ESRS) angenommen. Auf Basis dieser Standards, die jetzt auch in deutscher Fassung vorliegen, werden alle Unternehmen, die der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) unterliegen, zukünftug berichten (müssen). Was die einen als neue Ära der Transparenz und Verantwortlichkeit sehen, sorgt bei anderen für viel Kritik.

Die CSRD verpflichtet, verkürzt gesagt, alle Unternehmen, die von öffentlichem Interesse sind (börsenotierte Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und jene, die von den Mitgliedstaaten als solche bestimmt werden, sowie Mutterunternehmen einer großen Gruppe) dazu, Informationen über die Risiken und Chancen, die sich aus sozialen und ökologischen Fragen ergeben, sowie über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt offenzulegen.


Die EFRAG (siehe blauer Kasten) hat dazu einen einheitlichen europäischen Berichtsstandard entwickelt, der Anlegern, Organisationen der Zivilgesellschaft, Verbrauchern und anderen Interessenträgern helfen soll, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen im Rahmen des europäischen Grünen Deals zu bewerten. Der ESRS, der im Entwurf einer delegierten Verordnung stolze 282 Seiten umfasst, soll wesentlich zu einer höheren Qualität und Vergleichbarkeit der Berichtsinhalte beitragen.


Die kommenden Berichtspflichten bringen weitreichende Veränderungen beim Nachhaltigkeitsreporting mit sich, und werden, in der Endausbaustufe, bis zu 50.000 Unternehmen mit Sitz in der EU bzw. entsprechendem Umsätzen in der EU betreffen. Daten und Informationen zur Nachhaltigkeit unterliegen zukünftig einer externen Prüfpflicht. Alles in allem werden die Neuerungen erebliche zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen bedingen.

Die European Financial Reporting Advisory Group, kurz EFRAG, ist ein 2001 gegründeter Verein mit Sitz in Brüssel. Zweck des Vereins ist es unter anderem, die Europäische Kommission beim Gestalten des European Sustainability Reporting Standards ESRS zu beraten, der die einheitliche Basis für Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD darstellen soll.

Zeitlich gestaffelte Anwendung

Vorausgesetzt, der Zeitplan hält (die europäische Wirtschaft läuft gerade Sturm gegen die aus ihrer Sicht überschießenden Bestimmungen), ist folgendes Inkrafttreten vorgesehen.

  • 2025 für Geschäftsjahr 2024: Unternehmen, die bereits heute einer Berichtspflicht nach NFRD (in Österreich NaDiVeG) unterliegen, also große börsennotierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten
  • 2026 für Geschäftsjahr 2025: Alle weiteren großen Kapitalgesellschaften ab 250 (!) Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von 20 Mio. Euro bzw. 40 Mio. Euro Umsatz (zwei der drei Kriterien müssen erfüllt sein)
  • 2027 für Geschäftsjahr 2026: Börsennotierte KMUs sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen, wobei börsennotierte KMU beschließen können, die Berichtspflichten erst zwei Jahre später einzuführen
  • 2029 für Geschäftsjahr 2028: Nicht-EU-Unternehmen, die jährlich einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. Euro in der EU erzielen und die in der EU entweder eine Zweigniederlassung mit einem Umsatz von mehr als 40 Mio. Eeuro oder eine Tochtergesellschaft in Form eines großen Unternehmens oder eines börsennotierten KMU haben

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Während sich die EU bei der CSRD mit einer Richtlinie begnügt, also einem Mindeststandard, der vor Anwendung zuerst in allen EU-Mitgliedstaaten national umgesetzt werden muss, geht sie beim ESRS auf Nummer sicher, indem der Berichtsstandard als direkt anwendbare Verordnung kommt und erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden ist, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Damit sich die beiden Regelwerke nahtlos zueinander fügen, muss die CSRD also bis Ende 2024 europaweit national umgesetzt sein. Wir dürfen gespannt sein, ob das klappt.


Lob und viel Kritik

Während die EU-Kommission ihr Werk naturgemäß lobt, beschwert sich die Wirtschaft, dass die Bestimmungen generell sowie insbesondere für kleine Unternehmen überschießend sind. Die EU-Kommission hat sich beispielsweise über den ursprünglichen Vorschlag der EFRAG, Unternehmen erst ab 500 Mitarbeitern in die Pflicht zu nehmen, hinweggesetzt und diese Grenze auf 250 Mitarbeiter reduziert. Und, wie könnte es anderes sein, vehementen Klimaschützern und NGOs geht die geplante Umsetzung nicht weit genug.


Externer Link zur deutschen Fassung des ESRS (unter „Annahme durch die Kommission“)


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