ESMA Leitlinien zur Product Governance

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ESMA veröffentlicht Final Report zu neuen Leitlinien für MiFID II-Product Governance

Am 27. März 2023 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA den Final Report on Guidelines on MiFID II product governance requirements veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen an den Leitlinien betreffen:

  • die Angabe aller nachhaltigkeitsbezogenen Ziele, mit denen ein Produkt vereinbar ist;
  • die Praxis, einen Zielmarkt pro Produktgruppe statt pro einzelnem Produkt zu ermitteln („Clustering-Ansatz“);
  • die Festlegung einer kompatiblen Vertriebsstrategie, wenn ein Vertreiber der Ansicht ist, dass ein komplexeres Produkt im Rahmen eines nicht empfohlenen Verkaufs vertrieben werden kann;
  • die regelmäßige Überprüfung von Produkten, einschließlich der Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

Die mit MiFID II eingeführten Anforderungen an die Produkt Governance haben sich, so die ESMA in ihrer Pressemitteilung, als ein Schlüsselelement des MiFID II-Anlegerschutzrahmens erwiesen, mit dem sichergestellt werden soll, dass Finanzinstrumente und strukturierte Einlagen („Produkte“) nur dann hergestellt und/oder vertrieben werden, wenn dies im besten Interesse der Kunden ist.

Indem die Leitlinien das Ziel verfolgen, eine kohärente und harmonisierte Anwendung der Produkt Governance-Anforderungen zu gewährleisten, werden sie sicherstellen, dass die Ziele von MiFID II effizient erreicht werden können, gibt sich die ESMA hoffnungsfroh. Angesichts der Detailsverliebheit der Leitlinien beschleichen mich persönlich jedoch Zweifel an der Effizienz.

Die ESMA hat wie üblich eine öffentliche Konsultation zu diesen Leitlinien durchgeführt, um die Meinung der relevanten Interessengruppen einzuholen. Der nun veröffentlichte Bericht enthält eine Feedback-Erklärung, in der die eingegangenen Antworten zusammengefasst und die Änderungen und Klarstellungen hervorgehoben werden, die in die endgültigen Leitlinien aufgenommen wurden, um den während dieser Konsultation eingegangenen Rückmeldungen Rechnung zu tragen.

Die nächsten Schritte

Die Leitlinien werden jetzt in die Amtssprachen der EU übersetzt und anschließend auf der Internetseite der ESMA veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung der Übersetzungen beginnt eine zweimonatige Frist, innerhalb derer die zuständigen nationalen Behörden der ESMA mitteilen müssen, ob sie den Leitlinien nachkommen oder nachzukommen beabsichtigen.

Die Leitlinien gelten bereits zwei Monate nach dem Datum der Veröffentlichung auf der Internetseite der ESMA in allen EU-Amtssprachen, sind also nach denkbar kurzer Übergansgfrist anzuwenden. Wir werden also unmittelbar nach Verfügbarkeit der deutschsprachigen Version einen erneuten, dann ausführlichen Blick in die finalen Leitlinien werden.


Externer Link zur Pressemeldung der ESMA und zum Download des Final Report


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