Zweckmäßiger Regulierungs- & Aufsichtsrahmen im digitalen Zeitalter

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Die Anwendung innovativer Technologien erleichtert Veränderungen in der Struktur des EU-Finanzsektors. Die Wertschöpfungsketten entwickeln sich weiter, die Nutzung digitaler Plattformen nimmt rapide zu und es entstehen neue gemischte Tätigkeitsgruppen. Die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden ESAs empfehlen in einer Pressemitteilung vom 7. Februar 2022 der Europäischen Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der EU-Finanzdienstleistungsregulierung und zur Verbesserung der Aufsichtskapazitäten im Einklang mit diesen Entwicklungen.

Die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) haben einen gemeinsamen Bericht als Reaktion auf den Aufruf der EU-Kommission vom Februar 2021 zur Abgabe von Empfehlungen zum digitalen Finanzwesen veröffentlicht. Die Vorschläge zielen darauf ab, ein hohes Maß an Verbraucherschutz aufrechtzuerhalten und Risiken anzugehen, die sich aus der Umgestaltung von Wertschöpfungsketten, zunehmender Digitalisierung und dem Entstehen neuer „gemischter Gruppen“ ergeben, d. h. Gruppen, die finanzielle und nicht-finanzielle Aktivitäten kombinieren.

Die ESAs stellen fest, dass der Einsatz innovativer Technologien im EU-Finanzsektor Veränderungen der Wertschöpfungsketten erleichtert, dass die Abhängigkeit von digitalen Plattformen rasch zunimmt und dass neue gemischte Gruppen entstehen. Diese Trends eröffnen sowohl für die Verbraucher als auch für die Finanzinstitute in der EU eine Reihe von Chancen, bergen aber auch neue Risiken.

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Daher empfehlen die ESAs rasche Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Regulierungs- und Aufsichtsrahmen der EU für Finanzdienstleistungen auch im digitalen Zeitalter zweckmäßig bleibt. Die Vorschläge umfassen:

  • einen ganzheitlichen Ansatz für die Regulierung und Beaufsichtigung der Wertschöpfungskette von Finanzdienstleistungen;
  • einen verstärkten Verbraucherschutz im digitalen Kontext, u. a. durch verbesserte Offenlegung, Mechanismen zur Bearbeitung von Beschwerden, Maßnahmen zur Verhinderung des Fehlverkaufs von gekoppelten/gebündelten Produkten und eine verbesserte digitale und finanzielle Bildung;
  • weitere Konvergenz bei der Klassifizierung grenzüberschreitender Dienstleistungen;
  • weitere Konvergenz bei der Bekämpfung von Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung in einem digitalen Kontext;
  • wirksame Regulierung und Beaufsichtigung von „gemischten Gruppen“, einschließlich einer Überprüfung der aufsichtsrechtlichen Konsolidierungsanforderungen;
  • Stärkung der Aufsichtsressourcen und der Zusammenarbeit zwischen Finanz- und anderen einschlägigen Behörden, auch auf grenzüberschreitender und multidisziplinärer Basis; und
  • aktive Überwachung der Nutzung sozialer Medien bei Finanzdienstleistungen.

Link zur Pressemitteilung auf der Internetseite der EBA …

Download Dokument „Joint European Supervisory Authority response“ …