DSGVO: Erste Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen

Bild Datenschutz-GrundverordnungDie Datenschutz-Grundverordnung DSGVO wird noch gar nicht angewandt, über erste Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen wird allerdings bereits diskutiert. Wie der KURIER in seiner Ausgabe vom 20. April 2018 berichtet, erwägen österreichische Regierungspolitiker eine Ausnahmeregelung für Medienunternehmen sowie für journalistische Arbeit.

In dem Bericht wird Medienminister Gernot Blümel zitiert, der der DSGVO einerseits attestiert, dass sie aus „guter Intention heraus entstanden“ ist, andererseits aber eine „überschießende Regulierung“ darstelle. Mit dieser Meinung steht er nicht alleine da. Unternehmen, die sich in der Umsetzungsphase der DSGVO befinden, werden zustimmen, dass es sich dabei um ein Bürokratie-Monster handelt.

Erfunden für Datensammler und Datenverwerter á la Facebook, Google & Co. erweist sich das Umsetzen der neuen Vorschriften zum Datenschutz als wahre Herkules-Aufgabe. Gerade kleine und Kleinst-Unternehmen fühlen sich als ob mit Kanonen auf die sprichwörtlichen Spatzen geschossen wird. Wobei gar nicht so sehr die verschiedenen Verarbeitungstätigkeiten zur Herausforderung werden, sondern die weiten Wege, die Daten heutzutage im Geschäftsalltag nun einmal gehen.

Statt einzelnen Berufsgruppen Erleichterungen zu verschaffen, wäre es überlegenswert sämtlichen Unternehmen mit zum Beispiel weniger als 250 Mitarbeitern Ausnahmeregelungen zu gewähren. Die in der DSGVO enthaltene Bestimmung, die für Unternehmen in dieser Größenordnung grundsätzlich bereits Erleichterungen vorsieht, erweist sich in der Praxis als nicht anwendbar.

Also werden alle europäischen Unternehmen – vom Einpersonen-Unternehmen bis hin zum Weltkonzern – weiterhin am Umsetzen der DSGVO arbeiten. Und sich dabei immer wieder die Haare raufen …


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