Datenschutz-Grundverordnung für Gewerbe, Handwerk & Handel

Beitragsbild WKO DSGVOAm Abend des 21. Februar lud die Wirtschaftskammer Wien in die Grand Hall des Erste Campus nahe dem neuen Wiener Hauptbahnhof. Im Zentrum des Events stand – neben dem geselligen Beisammensein – die kommende Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO.

Ab dem 25. Mai 2018 müssen alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten – und das sind de facto alle! – sämtliche von der DSGVO geforderten Pflichten in die Praxis umgesetzt haben. Und bis dahin sind es nur mehr gut drei Monate.

Die umfassenden Pflichten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung stellen insbesondere wegen den absurd hohen Strafdrohungen – bis zu 4% des weltweiten Konzernumsatzes oder 20 Millionen Euro – ein extremes Risiko für Unternehmen dar. Geldbußen müssen einerseits „verhältnismäßig“, aber gleichzeitig auch „abschreckend“ sein.

Das Umsetzen der DSGVO wird die allermeisten Unternehmen viel Zeit und oftmals auch eine beträchtliche Summe Geld kosten. Dazu kommt, dass es noch keinerlei Erfahrungen mit der Datenschutzbehörde hinsichtlich Kontrollen und Prüfungen gibt.

Im ersten Schritt müssen alle Tätigkeiten und Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, identifiziert werden. Dann muss ein Verzeichnis dieser Verarbeitungstätigkeiten angelegt werden. Mitarbeiter müssen geschult werden, für die Sicherheit der Daten muss gesorgt werden, an das Weiterleiten von erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte muss gedacht werden, und so weiter und so fort.


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