Datenschutz für das Lebensmittelgewerbe

Bild Cover Buch Datenschutz in der PraxisElf Tage vor Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai 2018 lud die Landesinnung Wien der Lebensmittelgewerbe zu einem Vortrag, in dem Ing. Mag. Dr. Vincenz Leichtfried in gewohnt souveräner Manier die Grundzüge der neuen Datenschutzpflichten darlegte. Für mich als Compliance-Experte und (derzeit aufgrund der Nachfrage nach DSGVO-Experten leider inaktiver) Lebensmittel-Kleinproduzent natürlich ein Pflichttermin.

Wie sich schon zu Beginn zeigte, haben sich von den Anwesenden bis dato nur etwa fünf Prozent mit den neuen Vorschriften zum Datenschutz beschäftigt. An den im Anschluss an den Vortrag gestellten Fragen zeigte sich einmal mehr wie spät EPUs und KMUs mit dem Umsetzen des DSGVO dran sind. Aber auch wie sehr EPUs und KMUs überfordert sind, wenn ihnen dieselben Pflichten wie einem Großkonzern á la Facebook, Google & Co. auferlegt werden.

  • Gilt die DSGVO auch dann, wenn ich nur Business-Kunden habe?
  • Muss ich mit meinem IT Dienstleister jetzt einen Auftragsverarbeiter-Vertrag abschließen?
  • Wie schütze ich die Daten auf der Festplatte meines Laptops DSGVO-konform? Verschlüsseln?
  • Welche personenbezogenen Daten kann ich bzw. muss ich wann löschen?
  • Wofür benötige ich eine Zustimmungserklärung meiner Kunden?

Leider lassen sich nicht alle Fragen auf Basis der 99 Artikel und 173 Erwägungsgründe der DSGVO und des Datenschutz-Anpassungsgesetzes in kurzen Worten beantworten. Manche Antworten begingen eine individuelle Betrachtung des jeweiligen Geschäftsfeldes, andere lassen sich aufgrund der weiten Interpretationspielraumes der Vorschriften (noch) gar nicht abschließend beantworten.


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