DSGVO: Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher: Wer hat Recht?
Die Datenschutz-Grundverordnung lässt trotz ihrer 99 Artikel und 173 Erwägungsgründe viel Interpretationsspielraum zu. Der europäische Gesetzgeber sieht darin eine Maßnahme zur Entbürokratisierung, denn er gibt den Unternehmen damit weiten Ermessensspielraum …
