Bye, bye, WhatsApp! Nicht DSGVO-konform, daher gelöscht.

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Bild Datenschutz in der Praxis jetzt im HandelDie neuen, strengen Datenschutz-Vorschriften haben das Nutzen von WhatsApp im Alltag in gänzlich neues Licht gerückt. Einerseits schließt WhatsApp in den Nutzungsbedingungen die nicht-private Nutzung grundsätzlich aus. Andererseits wird auf gespeicherte Kontaktdaten ohne Einwilligung der betroffenen Personen zugegriffen – was rechtlich problematisch sein kann.

WhatsApp greift auf die am Mobiltelefon gespeicherten Kontaktdaten zu (jedenfalls dann, wenn man den Messenger sinnvoll nutzen will), teilt sie weltweit und kann sie Drittländer weitergeben. Dies betrifft auch die auf vielen Smartphones gespecherten Daten von beruflichen Kontakten – unabhängig davon, ob die betroffene Person einen WhatsApp-Account hat, oder nicht.

WhatsApp-Nutzung bis dato nicht DSGVO-konform

Das Auslesen der Kontaktdaten und weltweite Verwenden (Teilen mit anderen Facebook-Unternehmen) durch den Messenger-Dienst verträgt sich nicht mit den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung. Was für private Kontakte schon als grenzwertig angesehen werden kann, ist in Bezug auf berufliche Kontaktdaten jedenfalls rechtlich heikel. Es sei denn, man hat dieser Verwendung als Betroffener explizit zugestimmt – was in der Praxis kaum umsetzbar ist.

DSGVO-konforme Lösung: WhatsApp deinstallieren

Wie in zahlreichen Medienberichten zu lesen ist, stellt das Nutzen von WhatsApp eine permanente Datenschutz-Verletzung dar. Auch das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht sah in einem Bericht schon Vorbehalte bezüglich WhatsApp. Diesen kritischen Meinungen schließe ich mich als DSGVO-Experte an. Folglich habe ich WhatsApp auf meinem auch beruflich genutzten Smartphone deinstalliert. Nachdem es eine ganze Reihe von alternativen Kommunikationsmöglichkeiten gibt, fällt der Abschied auch nicht schwer.

Aus meiner persönlichen Sicht ist es sicherer aus der Distanz, das heißt ohne WhatsApp, abzuwarten, ob der Messenger-Dienst irgendwann einmal doch DSGVO-konform wird. Oder gegebenenfalls die Stellungsnahmen von Datenschutz-Behörden bzw. gerichtliche Präzedenzfälle abzuwarten.


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