
Aufsichtsbehörde BaFin erhebt Stimmung bei Anlegern
Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin ließ im Juni 2025 eine repräsentative Online-Befragung zu nachhaltigen Finanzprodukten durchführen. Anlass für die Umfrage, deren Ergebnisse seit Mitte Oktober vorliegen, ist die aktuell laufende Überarbeitung der EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation SFDR), welche die gesetzliche Grundlage für EU-konform gestaltete „grüne“ Anlageprodukte darstellt.
Überarbeitung als Rettungsanker
Nachhaltige Finanzprodukte streben entweder nachhaltige Investitionen an („Artikel 9“), oder bewerben nachhaltige oder soziale Merkmale („Artikel 8“), um damit zum Erreichen der EU-Klimaziele beizutragen. Diese mehr als unverbindlichen EU-Definitionen eröffnen jedoch viel (Interpretations-)Spielraum für Produktanbieter. Im Resultat unterstützen solche Finanzprodukte oft nur sehr eingeschränkt die grüne Transformation der europäischen Wirtschaft.
Dazu kommt die überaus komplexe Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen, die auch nachhaltig orientierten Anlegern die Lust auf grüne Finanzprodukte verdirbt. Auf EU-Ebene hat man diese Mängel erkannt und versucht mit einer Überarbeitung der SFDR grünen Finanzprodukten neues Leben einzuhauchen. Im Raum stehen neue Produktkategorien und eine Art „Nutri-Score“ für nachhaltige Geldanlagen.
Produktkategorien für grüne Profis
Die BaFin legt ihrer Umfrage nicht die zwei derzeit vorhandenen Produktkategorien (Artikel 8/9) zugrunde, sondern vier neue: Nachhaltiges Finanzprodukt, Transformationsprodukt, Ausschlussprodukt und Mischprodukt (eine Mischung der ersten drei). Was bisher nur wirklich informierten Anlegern gelungen ist, nämlich die feinen Unterschiede tatsächlich zu verstehen, wird dadurch kaum einfacher. Bestes Indiz dafür: Die BaFin gesteht in den Ergebnissen der Umfrage selbst ein, dass es bei der Beantwortung der Fragen zu Missverständnissen gekommen sein muss.

Laut den Ergebnissen der Umfrage interessieren sich 65 % der 1.528 Befragten (1.000 Personen) ein bisschen bis sehr stark für nachhaltige Finanzprodukte. Ein gutes Drittel interessiert sich gar nicht dafür. Bereits in ein nachhaltiges Finanzprodukt investiert haben 29 % aller Befragten.
Gewünschte Vorschriften
Am wichtigsten ist den 1.000 Befragten, die sich für nachhaltige Finanzprodukte interessieren, dass Menschenrechtsverletzungen ausgeschlossen sind (64 %), gefolgt vom Verbot bestimmter Investitionen wie Kohleverstromung und geächtete Rüstungsgüter (54 %) sowie einem Mindestprozentsatz an nachhaltigen Investitionen (50 %). „Glaubwürdig ist für 80 Prozent der interessierten Befragten ein nachhaltiges Finanzprodukt, das ausschließlich in ökologisch oder sozial orientierte Aktivitäten investiert – etwa in einen Windpark oder Krankenhäuser.“, schreibt die BaFin.
Eine Selbstverpflichtung der Produktanbieter halten nur 22 % der Befragten für ausreichend. Dies impliziert, dass nachhaltige Anleger strenge gesetzliche Vorschriften wünschen. 62 % sind für die Prüfung durch eine staatliche Behörde, 66 % sollen, dass diese regelmäßig und nicht nur stichprobenartig (22 %) erfolgen sollen.
Nachhaltiger Mindestanteil: 57 %
Für 71 % der Befragten (710 Personen) sollte in grünen Finanzprodukten zu mindestens der Hälfte nachhaltig investiert werden, für 35 % sollten es sogar mindestens 75 % sein. Dieser hohe Prozentsatz wird auf Basis der strengen EU-Kriterien für Investitionen, die als nachhaltig gelten, in der Praxis des Asset Managements kaum zu realisieren sein. Hier klaffen Wunsch und regulatorische Wirklichkeit weit auseinander. Dieser Tatsache schenkt die BaFin aber keine Beachtung.

