
Niederlande planen Steuer auf Buchgewinne
Die Kassen der europäischen Staaten sind klamm. Die budgetäre Not macht erfinderisch. Ins Fadenkreuz der Finanzminister rücken einmal mehr Anleger und ihre Kapitalanlagen. In Deutschland wird beispielsweise über Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte diskutiert. Die Niederlande denken im Rahmen einer Steuerreform sogar daran, nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen zu versteuern.
Steuer auf echte Renditen
Für in Österreich steuerpflichtige Personen werden realisierte Gewinne aus Wertpapieren bekanntlich mit 27,5 % (Wertpapier-)Kapitalertragsteuer belastet und bei inländischer Depotführung gleich von der Bank abgeführt. Mit unserem Steuersatz liegen wir im europäischen Mittel, Schweden und Frankreich behalten 30 % Steuer ein, Deutschland 25 % plus 5,5% Solidaritätszuschlag.
Steuer auf fiktive Renditen
In den Niederlanden dienen als Basis für die Steuer auf Kapitaleinkünfte pauschale fiktive Renditen. Für das Jahr 2024 betragen diese beispielsweise für Bankguthaben 1,44 %, für andere Vermögenswerte wie Wertpapiere 6,04 %. Offene Schulden aus Krediten werden gegengerechnet. Dem stolzen Steuersatz von 36 % unterliegen die fiktiven Renditen über den Freibeträgen für Alleinstehende von knapp € 60.000 sowie für Paare von etwa € 120.000.
Vom Gericht gekippt

Das Modell der fiktiven Renditen wurde bereits zweimal, 2021 und 2024, vom Obersten Gerichtshof der Niederlande gekippt. Fiktive Renditen, die höher liegen als tatsächlich erzielte Renditen, seien nicht mit europäischem Recht vereinbar, urteilte das Gericht. Als Reaktion darauf können seit Kurzem auf Antrag die tatsächlichen Renditen als Bemessungsgrundlage herangezogen werden.
Neue Steuer auf Buchgewinne
Die – wohlgemerkt alte – niederländische Regierung plant, verkürzt gesagt, Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Aktien, Fonds und Krypto-Assets ab 2028 auf Basis der jährlichen Buchgewinne, also der nicht realisierten Kursgewinne, zu versteuern. Freibeträge sowie der Steuersatz von 36 % sollen weiterhin gelten. Dazu müssen Anleger den Depotwert am Beginn und Ende eines Kalenderjahres, alle Ein- und Auszahlungen sowie Käufe und Verkäufe offenlegen. Verluste aus schlechten Börsenjahren können auf Folgejahre vorgetragen werden.
Vorteil für den Staat
Werden Ertragssteuern erst beim Realisieren von Steuern fällig, müssen Finanzminister oft jahrelang, bei langfristigen Anlegern jahrzehntelang auf Steuereinnahmen warten. Das jährliche Besteuern von Buchgewinnen würde dem Staat hingegen jährliche Einnahmen bescheren. Eine „Buchgewinnsteuer“ hätte, da sie Vermögenszuwächse besteuert, einen ähnlichen Charakter wie eine Vermögenssteuer.
Nachteil für Anleger
Eine Steuer auf nicht realisierte Gewinne von Wertpapieren und Krypto-Assets müsste von Anlegern aus anderen Einkommensquellen bezahlt werden. Bei Immobilien und Kunstwerken, die vom neuen niederländischen System ebenfalls umfasst sein sollen, stellt sich zudem das Problem des Feststellens der jährlichen Wertsteigerung. Anleger, die über wenig Einkommen aus ihrer Erwerbstätigkeit verfügen, hätten ein ernstes Thema mit dem Finanzamt. Zumal, wenn die Freibeträge nicht jährlich angehoben werden, im Zeitverlauf immer mehr (Klein-)Anleger von der Steuerpflicht betroffen sind.
Die Aussage „Investieren muss man sich leisten können“ erhielte mit einer Steuer auf Buchgewinne vollkommen neue Bedeutung. Berichten zufolge nimmt die neue niederländische (Minderheits-)Regierung von diesen Plänen aber bereits wieder Abstand.
Dieser Beitrag ist erstmal im Börsen-Kurier Nr. 10 vom 10. März 2026 erschienen.

